Plenarsitzung des PDG vom 22. Mai 2023
Redebeitrag von Herrn Karl-Heinz Lambertz zum Resolutionsvorschlag an die föderale Abgeordnetenkammer, die Föderalregierung und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Neubauten und auf Baumaterialien – Dokument 199 (2022-2023) Nr. 2
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte jetzt nicht mit Zitaten von mehr oder weniger berühmten Leuten auftrumpfen. Ich würde mich gerne darauf beschränken, einige Dinge auf den Punkt zu bringen. Erstens: Es ist völlig richtig, dass sich die Regierung in ihrem Ansatz nicht an die Gesamtheit der Zuständigkeit in Sachen Wohnungsbau herangewagt hat, sondern das etappenweise anpacken möchte. Sie hat genau die richtigen Schwerpunkte für diese erste Maßnahme ergriffen. Wir werden noch viele Jahre und Jahrzehnte Zeit haben, alle anderen Bereiche mit anzupacken und vergessen wir nicht, dass man die Zuständigkeit Wohnungsbau immer parallel zu der Zuständigkeit Raumordnung sehen muss. Gerade in der Orientierungsnote Raumordnung oder in den bisher geänderten Gesetzestexten sind wichtige Elemente inbegriffen die auch dazu beitragen können, dass wir mehr bezahlbaren Wohnraum, etwa durch Bedingungen bei der Vergabe von Genehmigungen haben. Dass sich eine Resolution auf Dinge bezieht für die wir nicht Zuständig sind, das ist eigentlich nichts Neues in diesem Haus. Aber hier haben wir im Ausschuss ganz bewusst gesagt, dass wir parallel zu den Debatten über Dinge, für die wir zuständig sind, ebenfalls die Resolution hinsichtlich der Steuerfragen aufgreifen und kombinieren diese. Das heißt, sie komplementär zu dem bearbeiten, was wir eigentlich machen. Man kann uns also nicht vorwerfen, dass keine Forderungen an die Regierung gestellt sind. Ich denke, dass die Forderungen in Sachen Steuerreduzierung für Baumaterialien und Bauten verschiedener Art, elementar und sinnvoll sind. Wir sollen übrigens auch mit berechnen, wenn wir über Staatseinnahmen reden, dass ein Teil dieser Einnahmen auch wieder neue Effekte haben. Denn es gibt, wenn das richtig eingesetzt wird, eine Reihe von Bauten die nicht gemacht worden wären, wenn es keine Steuererleichterung gegeben hätte. Das wiederum hätte dann zu null Steuereinnahmen geführt. Die entscheidende Frage auf die ich eingehen möchte, bezieht sich auf die Vergabekriterien. Wir verabschieden uns von dem blinden Punktesystem. Das hat Vorteile, denn es ist in der Tat etwas, was eine gewisse Willkür ausschließt, aber es ist unflexibel und ungeeignet die Ziele des sozialen Wohnungsbaus umzusetzen. Wenn die Gemeinde Eupen und die Gemeinde Kelmis lautstark äußert, keine weiteren sozialen Wohnungsbauten etablieren zu wollen, dann hat das in Wirklichkeit damit zu tun, dass diese beiden Gemeinden der geballten Situation mit sozialschwachen Menschen in ihrer Stadt aus dem Weg gehen wollen. Wenn wir allerdings etwas flexibler sind und mehrere Dimensionen nehmen, die objektiv angewandt werden, dann sind wir auf dem völlig richtigen Weg. Das kann nur gelingen, wenn schnell dafür gesorgt wird, dass zusätzlicher Wohnungsraum gebaut wird.
Um das umsetzen zu können, brauchen wir diese vielfältigen und neuen Maßnahmen zwischen dem privaten und öffentlichen Sektor und die Finanzierungsinstrumente, die außerhalb unseres Konsolidierungsparameters fallen. Das ist das, worauf es ankommt und alles andere ist in der Tat nur eine Ideologie.