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Mögliche Interessenkonflikte

Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Ministerpräsident Herrn Oliver Paasch


Zu möglichen Interessenkonflikten

Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 07.10.2024

In der DG sind die Wege und Beziehungen zwischen Gemeinschaft und Gemeinden besonders eng. Dies hat viele Vorteile, birgt aber auch Gefahren. Um Interessenskonflikten vorzubeugen, hat das Parlament die bekannten Unvereinbarkeiten für Minister und Bürgermeister beschlossen.

Doch wie verhält es sich diesbezüglich bei Kabinettsmitarbeitern? Dass diese für Gemeindeämter kandidieren dürfen, erscheint mir unbedenklich. Doch was geschieht im Falle einer Wahl zum Bürgermeister?

Juristisch betrachtet gibt es keine Unvereinbarkeit, solange dekretal nichts anderes festgelegt wird. Deontologisch bestehen nach Meinung der SP-Fraktion jedoch erhebliche Bedenken, insbesondere, wenn es sich um das Kabinett des für Gemeindeangelegenheiten zuständigen Ministers handelt. Deshalb haben uns die diesbezüglich in einem Grenz-Echo-Gespräch geäußerten Ansichten Ihres Kabinettschefs sehr verwundert. Im Falle einer Wahl zum
Bürgermeister der Gemeinde Kelmis sieht er kein Problem darin, seine Tätigkeit als Ihr
Kabinettschef fortzusetzen, obschon Sie für die Organisation, Finanzierung und Aufsicht der Gemeinden zuständig sind. Dabei liegen die möglichen Interessenkonflikte klar auf der Hand und springen ins Auge.

Dazu meine Fragen:

  • Wie bewerten Sie die in der Grenz-Echo Ausgabe vom 7. September 2024 zitierten Aussagen Ihres Kabinettschefs?
  • Teilen Sie meine Ansicht, dass der Bürgermeister einer ostbelgischen Gemeinde aus
    deontologischen Gründen wegen der Gefahr offenkundiger Interessenskonflikte nicht die Funktion des Kabinettschefs des für die Gemeindeangelegenheiten zuständigen Ministers ausüben sollte?

Einschalten! Kirstens Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss I
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 07.10.2024

 Antwort des Ministerpräsidenten:

Sie fragen mich, ob ich die Ansicht der SP teile, “dass der Bürgermeister einer ostbelgischen Gemeinde wegen der Gefahr von Interessenkonflikten nicht die Funktion des Kabinettschefs des für die Gemeindeangelegenheiten zuständigen Ministers ausüben sollte”.

Meine Antwort darauf ist unmissverständlich: Ja, ich teile diese Ansicht! Ohne wenn und Aber!

Juristisch ist das zwar, wie Sie richtig in Erinnerung rufen, erlaubt. Aus deontologischen Gründen würde ich das aber strikt ablehnen. Dazu wird es also nicht kommen.

Daniel Hilligsmann hat das im Übrigen in aller Öffentlichkeit selbst klar gestellt – und zwar am 02. Oktober – gleich zu Beginn einer vom GE organisierten Wahldebatte der Kelmiser Spitzenkandidaten. Dort hat Daniel Hilligsmann öffentlich gesagt – ich zitiere: “Ja, selbstverständlich gibt es einen Konflikt, wenn man als Bürgermeister gleichzeitig im Kabinett für lokale Behörden beschäftigt ist. Dieser Konflikt würde bei mir im Zweifel für die Gemeinde Kelmis ausgehen.”

Das können Sie im GE vom 03. Oktober nachlesen und im Internet nachhören. Dem habe ich nichts hinzufügen.

A propos “Interessenkonflikt”.

Heute, 6 Tage vor den Gemeindewahlen, “schießt sich” die SP in gleich 3 Fragen auf Daniel Hilligsmann ein. Das ist legitim. Ich glaube jedoch nicht, dass das dem Zufall geschuldet ist.

Deshalb möchte deutlich klarmachen:
Es wird dem Fragesteller nicht gelingen, mich in den Kelmiser Wahlkampf einzumischen. Dazu werde ich mich verleiten lassen. Das ist nicht meine Aufgabe. Und es sollte, finde ich, auch nicht die Aufgabe dieses Parlamentes sein.