Anmeldung eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes für die kommende Stadtratssitzung am 8.9.2025:
Titel:
Ergänzungsantrag zur Reduzierung der Hallenmiete für alle unter der Mitgliedschaftsregelung des Eupener Sportbunds fallenden Vereine mit Kinder- und Jugendmannschaften unter 18 Jahren.
Sachverhalt:
Die neue Regelung zur Befreiung der Hallenmiete zur finanziellen Entlastung von Vereinen mit minderjährigen Einzel- und Mannschaftssportlern wird grundsätzlich positiv begrüßt.
Mit dieser Regelung werden allerdings nicht alle Vereine mit Kinder- und Jugendmannschaften gleich behandelt.
Im Rahmen der Gleichbehandlung sollten auch Vereine berücksichtigt werden, die nicht ausschließlich Kinder- und Jugendmannschaften stellen, sondern:
- Einen Großteil an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gemeinsam mit einigen Erwachsenen trainieren;
- Vereine, die kein Hallenmietmodell zahlen, weil sie ein Zugangsrecht oder eine Gesamtmiete für die Infrastruktur entrichten.
Die Trainingsstruktur richtet sich bei einer Reihe von Vereinen nach Qualifikation und Leistungsstand statt nach Altersgrenzen.
Nehmen wir einige Beispiele:
Verein Taekwondo Hankook Eupen: montags und mittwochs findet das Kindertraining von 6 bis 11 Jahre statt. Danach trainieren Jugendliche ab 12 Jahre mit den Erwachsenen. Der Verein würde hier lediglich eine Befreiung für die Kinder von 6 bis 11 Jahre erhalten, für die Trainingsstunden der Jugendlichen ab 12 Jahren mit den Erwachsenen haben sie kein Anrecht auf eine Befreiung. Eine angepasste Reduzierung der Hallenmiete entsprechend dem Anteil Kinder/Jugendliche ist nicht vorgesehen.
Shotokan Karate Dojo Eupen: dienstags trainieren die Kinder von 5 bis 7 Jahre von 17 bis 17.45 Uhr. Dienstags und freitags trainieren die Unterstufe ab 8 bis 99 Jahre von 18 -19 Uhr sowie die Oberstufe (Fortgeschrittene) von 19.15 – 20.30 Uhr. Der Verein würde hier eine Befreiung für die Gruppe von 5 bis 7 Jahre erhalten. Hier zählt die gleiche Regelung wie beim Taekwondo. Für die Trainingsstunden der Kinder und Jugendlichen ab 8 Jahren erhalten sie keine Reduzierung.
Kgl. Stadtwache Grün-Weiß Eupen: Sie haben ein kleine (unter 18 Jahre) und eine große Solotänzerin (über 18 Jahre). Beide Tänzerinnen trainieren zusammen. Das ist durchaus zu befürworten, denn es fördert den Zusammenhalt, die Motivation und den Ehrgeiz. Der Verein erhält weder eine Befreiung noch eine Reduzierung in diesem Fall.
Schützen Kettenis: Hier trainieren die Jugendlichen mit den Erwachsenen. Die Schützen bezahlen keine Hallenmiete, sondern zahlen für das Zugangsrecht zum SFK. Hier würde der Verein keine Befreiung für Jugendtraining erhalten. Eine Ermäßigung des Zugangsrechts ist bisher leider ebenfalls nicht vorgesehen.
FC und KTC haben ebenfalls Kinder- und Jugendmannschaften. Sie zahlen zum einen Zugangsrecht oder/und zum anderen einen Mietvertrag für die Infrastruktur. Sie erhalten generell keine Befreiung für die Kinder- und Jugendmannschaften.
Dies sind nur einige Beispiele von betroffenen Vereinen. Die tatsächliche Liste der infrage kommenden Vereine ist wesentlich größer und sollte noch einmal genaustens geprüft werden. (Es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit.)
Die Vereine tragen zur Integration und zum Zusammenhalt bei und leisten eine wichtige Arbeit in der Kinder- und Jugendförderung.
Eine starre Regelung könnte dazu führen, dass kleinere Vereine mit geringeren Ressourcen benachteiligt werden, während größere Vereine von der Ermäßigung stärker profitieren.
Ziel muss Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Vereine sein, unabhängig von Größe, Altersstruktur oder Trainingsformen.
Unser Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt,
- Dass alle unter der Mitgliedschaftsregelung des Eupener Sportbunds fallenden Vereine, die im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung tätig sind, eine Befreiung oder bei gemischten Gruppen eine angepasste Reduzierung der Hallenmiete/des Zugangsrechts oder des Mietvertrages erhalten;
- Der Mehrheit und der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, die entsprechenden Kriterien, einzureichenden Nachweise und die konkrete Höhe der Reduzierung bei gemischten Gruppen auszuarbeiten, diese transparent festzulegen und zu kommunizieren und zeitnah, aber spätestens bis zum 1.12. dieses Jahres (2025), umzusetzen;
- Eine regelmäßige Evaluation vorzusehen, um zu prüfen, ob die Kriterien angepasst sind und kein Verein benachteiligt wird. Die Überprüfung soll recht einfach und unbürokratisch und nachvollziehbar erfolgen.
Eingereicht am 29. August 2025
Alexandra Barth-Vandenhirtz
Fraktionssprecherin der SPplus Fraktion