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Die Reorganisation der wallonischen Provinzen

Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Ministerpräsident Paasch

Zu der Reorganisation der wallonischen Provinzen
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 12.01.2026

In ihrer Regierungserklärung zur Legislaturperiode 2024-2029 kündigt die wallonische
Regierung eine Reform der Provinzen an. Mittlerweile hat die wallonische Regierung ihre
Absichten präzisiert. Insofern sie nicht an die Region bzw. Gemeinschaft oder die Gemeinden
übertragen werden, sollen die Zuständigkeiten der Provinzen von einer zu schaffenden
suprakommunalen Behörde wahrgenommen werden, die von Gremien geleitet werden, in
denen die Bürgermeister eine entscheidende Rolle spielen. Die bisherigen Provinzräte und
Provinzkollegien werden abgeschafft und die Steuerhoheit der Provinzen wird der Region
und/oder den Gemeinden übertragen.

Auch wenn diese Gesamtreform parallel zu den Verhandlungen zwischen den Regierungen
der Wallonie und der DG zur Übertragung der Provinzzuständigkeiten an die DG stattfindet,
besteht zwischen beiden Vorhaben ein enger inhaltlicher Zusammenhang. Dies kommt auch
darin zum Ausdruck, dass die wallonische Regierung beschlossen hat, die Provinzen und die
Gemeinden um ihre Stellungnahme zu bitten und insbesondere mitzuteilen, welche Zuständigkeiten bei der neuen suprakommunalen Behörde verbleiben sollen. Mit dieser
Frage müssen sich auch die Gemeinden des Gebietes deutscher Sprache in den kommenden
Wochen und Monaten auseinandersetzen.

Dazu meine Fragen:

  • Wie schätzt die Regierung den Einfluss der von der wallonischen Regierung geplanten Reform auf die laufenden Verhandlungen zur Übertragung der Provinzzuständigkeiten an die DG ein?
  • Sind der Regierung bereits erste Reaktionen der ostbelgischen Gemeinden auf die an sie gerichteten Fragen der wallonischen Regierung bekannt?
  • Beabsichtigt die Regierung, sich mit den hiesigen Gemeinden zu konzertieren, damit es zu einer möglichst kohärenten Antwort kommt, die den laufenden Verhandlungen zur Übertragung der Provinzzuständigkeiten an die DG keine weiteren Hindernisse in den Weg legt?

Antwort des Ministers:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Sehr geehrter Herr Servaty,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

am 10. Oktober 2024 fand ein Treffen zwischen den Ministerpräsidenten der
Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonie statt, um über die weitere
Zusammenarbeit zwischen den beiden föderalen Einheiten zu beraten.

Es wurde vereinbart, einen Lenkungsausschuss und gemischte Arbeitsgruppen
einzurichten, die neue Kompetenzübertragungen, insbesondere im Bereich der provinzialen
Zuständigkeiten, aushandeln sollen.

Am 2. Juli 2025 bestätigten beide Regierungen den Grundsatz der Kompetenzübertragung.

Die Regierungen beauftragten die gemeinsame Arbeitsgruppe, ihre Arbeit fortzusetzen, um
die Kompetenzübertragungen weiter voranzutreiben.

Analysiert wurde insbesondere die Frage nach dem geeigneten Rechtsinstrument für die
Übertragung. Diesbez. wurden die Gutachten mehrerer Verfassungsrechtler und
Fachanwälte eingeholt.

Parallel dazu hat sich die gemischte Arbeitsgruppe mit der Frage der Artikulierung der
Kompetenzübertragung an die DG einerseits und der wallonischen Provinzreform
andererseits befasst.

In einer Note an beide Fachminister, Paasch und Desquesnes, schlug die Arbeitsgruppe
vor, die Übertragung an die DG getrennt von der wallonischen Provinzreform zu
behandeln.

Hierbei gilt natürlich, dass alljene Aspekte der geplanten Reform, die die Übertragung bzw.
zukünftige Ausübung der Zuständigkeit in der DG beeinflussen könnten – z. B.
Steueraspekte –, analysiert und berücksichtigt werden müssen.

Darüber hinaus wird geprüft, ob das Inkrafttreten der Übertragung aus Gründen der
Praktikabilität mit der Provinzreform synchronisiert werden soll. Entsprechende Arbeiten
laufen.

In einem Rundschreiben vom 23. Dezember hat der für lokalen Behörden zuständige
Minister der Wallonischen Region, François Desquesnes, die Gemeinden auf dem gesamten
Gebiet der Wallonischen Region eingeladen, ihm ihre Anliegen in Bezug auf die künftige
provinziale bzw. supralokale Zusammenarbeit mitzuteilen. Rückmeldefrist ist der 1. Mai
2026.

Hierzu hat bereits ein Austausch zwischen dem Ministerpräsidenten und mehreren
Bürgermeisterin stattgefunden.

Es wurde vereinbart, das Thema auf der kommenden Versammlung der Regierung mit den
Bürgermeistern zu besprechen. Diese wird am 5. Februar stattfinden.
Ziel sollte sein, eine gemeinsame Antwort aller deutschsprachigen Bürgermeister zu
koordinieren.

Ebenso wird der Ministerpräsident bereits am kommenden Montag die weiteren
Arbeitsweisen in einem Gespräch mit Minister Desquesnes abstimmen. An diesem Termin
nehme ich ebenfalls teil.

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