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System der Studienbeihilfen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Minister Franssen

Zum System der Studienbeihilfen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses III vom 15.01.2026

Studienbeihilfen sind finanzielle Beihilfen, die die Deutschsprachige Gemeinschaft Studierenden im Universitäts- und Hochschulwesen sowie Schülerinnen und Schülern im Sekundarschulwesen gewährt. Studierende und Sekundarschüler können Studienbeihilfen erhalten, wenn sie jährlich einen Antrag einreichen und verschiedene Bedingungen erfüllen. Zu
den Gewährungsbedingungen gehören neben der Erfüllung pädagogischer Anforderungen auch die Höhe des Einkommens und der Wohnsitz. Studienbeihilfen sind einkommensgebunden und werden 1x pro Schuljahr ausgezahlt.

Die Höhe der Beihilfen im Sekundarschulwesen beträgt zwischen:

  • 59€ und 259€, insofern der Schüler extern ist;
  • 176€ und 777€, insofern der Schüler im Internat eingeschrieben ist oder ein Zimmer mietet.

Die Höhe der Beihilfen im Universitäts- und Hochschulwesen beträgt zwischen:

  • 362€ und 1.205€, insofern die Schule sich im Wohnort befindet;
  • 482€ und 1.385€, insofern der Student jeden Tag zur Schule fährt und die Schule sich nicht in seinem Wohnort befindet;
  • 783€ und 2.469€, insofern der Student in einem Internat, einem Studentenwohnheim oder in einer Mietwohnung lebt und Miete zahlt.

Der Antrag muss bis zum 31. Oktober des jeweiligen Schuljahres per Einschreiben oder per digitalem Antrag eingereicht werden.

Eines der vorrangigsten Ziele dieses Systems ist es, Schülern bzw. Studierenden aus einkommensschwächeren Familien den materiellen Zugang zur schulischen bzw. akademischen Bildung zu erleichtern.

Im Rahmen der zurückliegenden Haushaltsberatungen kündigten Sie während einer Sitzung des zuständigen Parlamentsausschusses an, dieses System überarbeiten zu wollen.

Dazu meine Fragen:

  • Können Sie bestätigen, dass ein Dekret vom 26.06.1986 sowie zwei Erlasse vom 05.12.1986 bzw. 27.09.1995 auch heute noch die rechtlichen Grundlagen für das System der Studienbeihilfen in der DG bilden?
  • Welche konkreten Fortschritte haben Sie bisher bei der Überarbeitung des aktuellen Systems gemacht?
  • Bis wann gedenken Sie dem Parlament die Ergebnisse dieser Überarbeitung zwecks Beratung vorzulegen?

Antwort des Ministers:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Werter Herr Servaty,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die von Ihnen genannten gesetzlichen Grundlagen sind in der Tat immer noch in Kraft und
wurden im Laufe der Jahre ergänzt.

Es sind dies:

  • das Dekret vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfe, das zuletzt
    am 7. November 2016 abgeändert wurde;
  • der Erlass der Exekutive vom 5. Dezember 1986 zur Ausführung bestimmter Artikel
    des Dekretes vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen, der zuletzt
    am 11. März 2010 abgeändert wurde;
  • der Erlass der Exekutive vom 23. September 1987 bezüglich der Gewährung einer
    Ausgleichsstudienbeihilfe, der zuletzt am 18. April 2002 abgeändert wurde;
  • der Erlass der Exekutive vom 16. Juni 1988 bezüglich der Gewährung einer Sonderstudienbeihilfe, zuletzt am 13. Juni 2002 abgeändert;
  • der Erlass der Regierung vom 27. September 1995 bezüglich des Anrechts auf Studienbeihilfen und ihres Betrags, zuletzt ebenfalls am 11. März 2010 abgeändert;
  • der Erlass der Regierung vom 12. Mai 2005 zur Festlegung der Antragsfrist für Studienbeihilfen.

Wie bei den Haushaltsberatungen in der Tat meinerseits zum Ausdruck gebracht wurde,
habe ich innerhalb der Regierung einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Studienbeihilfen
eingebracht. Da die Beträge der Studienbeihilfen seit vielen Jahren nicht indexiert worden
sind, liegt der Schwerpunkt meines Vorschlages darin, die Beträge zu erhöhen.

Dieser Vorschlag wird als Abänderungsvorschlag der Regierung noch Eingang in das Sammeldekret 2026 finden. Näheres wird am 5. Februar durch die Regierung besprochen und
das Parlament wird ganz regulär bei der Beratung des Maßnahmendekrets im Ausschuss
sowohl informiert als auch in die Überlegungen mit einbezogen.

Dies wird voraussichtlich im Mai geschehen, da der Plan ist, dass das Sammeldekret in der
ersten Plenarsitzung im Juni verabschiedet wird.

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