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Gesagt. Getan.

Stipendium erhalten, Zukunft gestalten

Unsere Zukunft und das unmittelbare Lebensumfeld hängen maßgeblich davon ab, ob genügend Fachkräfte in besonders wichtigen Berufssparten tätig sind. Und dass ein Fachkräftemangel in Ostbelgien herrscht, ist weit bekannt. Daher führten wir mit dem Stipendium ein multifunktionelles System ein, das sowohl jungen Menschen hilft als auch der gesamten Gesellschaft zugutekommt. Gesagt, getan!

Die SP-Fraktion unterstützte die Einführung des Stipendiensystems für Ostbelgien. Manchmal kann man durch Hilfen für einzelne Personen Gutes für die gesamte Gesellschaft tun. Genau das geschieht mit dem Stipendium, der sogenannten Ausbildungsförderung für Mangelberufe.

In unserem Wahlprogramm 2019 stand auf Seite 8: „Ausbau der finanziellen Unterstützung, z.B. durch Studienbeihilfe oder Kindergeld“. Daran erkennt man, dass es uns vor allem wichtig war, Studenten zu unterstützen. Dennoch ist die Bekämpfung des Fachkräftemangels ein gutes Argument für das Stipendium.

Die Erstellung der Liste der Mangelberufe erfolgt jährlich auf Vorschlag des Arbeitsamts. Wer einen Beruf erlernt, der in dieser Liste enthalten ist, kann monatlich 350 Euro erhalten. Für viele wird damit hoffentlich ein Anreiz geschaffen, einen Mangelberuf zu erlernen. Jedenfalls stellt diese Förderung eine wichtige Unterstützung für einige Familien dar. Für Studiengänge, aber auch für Ausbildungen kann diese Prämie gewährt werden.

Diese Hilfe kann mit einigen anderen Unterstützungen und Entschädigungen kombiniert werden. Sie beeinflusst nicht das Kindergeld, den Startbonus für Lehrlinge oder Studienbeihilfen. Und auch die Lehrlingsentschädigung wird nicht vom Stipendium gemindert. In all diesen Fällen kommt die neue finanzielle Unterstützung obendrauf. Erhalten Sie andere finanzielle Unterstützung, fragen Sie lieber nach, inwiefern diese mit dem Stipendium verrechnet wird.

Verschiedene Kriterien müssen erfüllt sein, um diese finanzielle Unterstützung der DG zu erhalten. Im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung in der DG ist der Wohnort egal. Jedoch erhält man das Stipendium lediglich, wenn man nicht mehr schulpflichtig ist und einen Mangelberuf erlernt. Einwohner der DG können das Stipendium auch beantragen, wenn sie Medizin oder Zahnmedizin in der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz studieren.

Nach der Ausbildung zahlt man die erhaltene Förderung nur dann zurück, wenn man nicht innerhalb der ersten 10 Jahre mindestens 5 in der DG arbeitet.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf: https://ostbelgienbildung.be/desktopdefault.aspx/tabid-7644/.