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Alltagsbegleiter

Mündliche Frage von Frau Mechtilde Neuens an Ministerin Klinkenberg

Zu Alltagsbegleitern

Regierungskontrollsitzung des Ausschusses IV vom 06.11.2024

Insgesamt 18 Alltagsbegleiterinnen und -begleiter haben laut einer Meldung der Medien ihren Ausbildungsnachweis erhalten. Das Projekt der Alltagsbegleiter geht auf eine Initiative von Minister Antonios Antoniadis zurück, der diese neue Berufsgruppe im Rahmen einer Art dualen Ausbildung ins Leben rief, um die Begleitung der Senioren in den Wohn- und Pflegezentren zu verbessern und dem Arbeitskräftemangel zu begegnen.

Dabei wurde das Prinzip “Keep it simple” angewandt. Statt einer aufwendigen Ausbildung und gegen den Trend einer Akademisierung von Berufen sollte jeder Mensch niederschwelligen Zugang zu einer Ausbildung haben, die nah an der Praxis ist. So nah, dass jeder Auszubildende bei Beginn der Ausbildung einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat.

Das Projekt startete Ende 2022 und ist nicht mehr wegzudenken. Alle Wohn- und Pflegezentren geben an, überwiegend positive Erfahrungen gemacht zu haben.

Dieses Jahr kündigte Antonios Antoniadis an, dass im neuen Ausbildungszyklus doppelt so viele Alltagsbegleiter ihre Ausbildung starten würden. Außerdem hat er gemeinsam mit der Verwaltung dran gearbeitet, die Ausbildungsdauer auf ein Jahr zu verkürzen.

Nun haben Sie, Frau Ministerin verkündet, dass Sie an dieses Erfolgsmodell anschließen wollen, was wir begrüßen, wenn man es konsequent so fortsetzt. Der neue Ausbildungszyklus startet mit der gleichen Anzahl Plätze wie im Pilotprojekt, also mit zwei Vollzeitäquivalenten pro Wohn- und Pflegezentrum und wird auf ein Jahr verkürzt.

Vor diesem Hintergrund meine Fragen:

  • Wird der neue Ausbildungszyklus ähnlich niederschwellig ablaufen und eine Akademisierung des Berufs ausschließen?
  • Wieso hat man die Anzahl Plätze auf die Anzahl wie im Pilotprojekt begrenzt?
  • Welche Lösungen sieht die Regierung hinsichtlich einer guten, aber auch ausgewogenen Entlohnung im Vergleich zu den anderen Berufsprofilen bei den öffentlichen und bei den privaten Wohn- und Pflegezentren vor?

Einschalten! Mechtildes Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss IV

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Ausbildung zum Alltagsbegleiter wird weiterhin niederschwellig bleiben. Das heißt unter anderem, dass die Teilnehmer kein bestimmtes Diplom besitzen müssen, um Zugang zur Ausbildung zu erhalten. Das einzige Zugangskriterium ist ein Arbeitsvertrag in einem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren in der DG; die Auswahl wird demnach nicht von den Ausbildern getroffen, sondern den Arbeitgebern.

Die Ausbildung wird künftig nur noch 1 Jahr andauern anstatt 2 Jahre. Am Ende dieses Ausbildungsjahres erhält der Alltagsbegleiter eine Ausbildungsbescheinigung, welche ihm ermöglicht, als Alltagsbegleiter in jedem der 8 Wohn- und Pflegezentren für Senioren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu arbeiten.

Die Begrenzung der Anzahl Plätze hat zunächst pädagogisch-didaktische Gründe. Gerade bei einer niederschwelligen Ausbildung ist es wichtig, dass die Gruppen nicht zu groß werden, um auch in den Theoriestunden und Coachings einen dynamischen Lernprozess zu ermöglichen.

Laut Personalnormenerlass muss bis 2029 jeder Wohnbereich eines Wohn- und Pflegezent-rums für Senioren über 2 VZÄ Alltagsbegleiter verfügen. Diese werden über den Finanzierungserlass von der DG bezuschusst. Das bedeutet, dass die WPZS bis 2029 insgesamt 54 Alltagsbegleiter beschäftigen werden. 18 sind bereits ausgebildet. Der neue Zyklus mit 20 weiteren Teilnehmern startet im Januar 2025.

Wir haben im Haushalt vorgesehen, dass 2025 wieder ein Ausbildungszyklus durchgeführt wird. Selbstverständlich werden wir sicherstellen, dass die Ausbildung regelmäßig angeboten wird, damit die WPZS die Stellen mit ausgebildetem Personal besetzen können. Die WPZS können die Stellen übrigens auch mit Personen besetzen, die ein Diplom als Familien- und Seniorenhelfer oder Erzieher A2 haben. Meines Wissens liegen den WPZS auch solche Bewerbungen vor.

Die privaten Einrichtungen haben sich zusammengesetzt und der Regierung einen Vorschlag unterbreitet für ein neues Barema „8bis“, welches sich an dem Barema „D2“ der öffentlichen Einrichtungen orientiert, um eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlichem und privaten Wohn- und Pflegezentren für Senioren zu vermeiden.
Dieser Vorschlag liegt 10,71 % unter dem Barema 9 des Pflegehelfers, sodass das Gehaltsgefüge insgesamt stimmig bleibt, was den Wohn- und Pflegezentren für Senioren ein wichtiges Anliegen war.
Mit der Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Be-messungsgrundlagen für Personalzuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich wird rück-wirkend zum 1. November 2024 das neue Barema „8bis“ eingeführt.

Ich habe zudem veranlasst, dass die Ausbildungen zum Alltagsbegleiter und zum Familien- und Seniorenhelfer künftig besser aufeinander abgestimmt werden, um die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit zu gewährleisten. Das ermöglicht den Personalmitgliedern sowohl fachliche als auch finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.