Mündliche Frage von Frau Mechtilde Neuens an Ministerin Klinkenberg
Zum Aufenthalt älterer Bürger aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einem Seniorenheim der Französischen Gemeinschaft
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses IV vom 11.06.2025
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es insgesamt acht Wohn- und Pflegezentren
für Senioren (WPZS), die teils privat, teils öffentlich geführt werden und deren Finanzierung
seitens der DG einheitlich einerseits auf der Unterstützungskategorie der Bewohner,
ande-rerseits auf den Belegungstagen pro Kategorie basiert.
Angesichts des demografischen Wandels sind auch in Ostbelgien zunehmend ältere Bürger
auf eine erhöhte Unterstützung in einem WPZS angewiesen. Es ist nicht nur wichtig, den
Ausbau der häuslichen Hilfe und anderer Leistungen, die das Verweilen in den eigenen vier
Wänden unterstützen und ermöglichen, zu fördern, sondern ebenfalls dafür Sorge zu tragen,
dass mehr betreutes Wohnen entsteht. Was die WPZS spürbar entlasten würde.
Nun kommt es immer wieder vor, dass die Betroffenen – oft bedingt durch Fachkräftemangel
oder aus anderen Gründen – keine Aufnahme in einem Wohn- und Pflegezentrum der
DG finden können und somit auf ein Seniorenheim in der Französischen Gemeinschaft ausweichen müssen – mit vielfältigen Konsequenzen, so u.a. in Bezug auf das Pflegegeld.
Einer der Schwerpunkte zu Beginn Ihrer Amtszeit, Frau Ministerin, lag in der Schaffung zusätzlicher Plätze in den WPZS der DG, was sich unmittelbar positiv auf die – ich nenne es
mal – frankofone Lösung auswirken würde.
Daher meine heutigen Fragen:
- Wie viele Bürger aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft leben zurzeit in einem Seniorenheim der Französischen Gemeinschaft?
- Inwiefern ist dort gewährleistet, dass die Bewohner sich in ihrer (deutschen) Muttersprache verständigen können?
- Wie konkret und zeitnah sehen Sie eine Lösung für zusätzliche Bewohnerplätze in den WPZS in Ostbelgien zur Aufnahme von betroffenen Senioren, die dies wünschen?
Einschalten! Mechtildes Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss IV
Antwort der Ministerin:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie viele Senioren in Wohn- und Pflegezentren in der Französischen Gemeinschaft wohnen,
ist nicht bekannt. Die Senioren entscheiden eigenständig, in welches Wohn- und Pflegezentrum
sie einziehen möchten, und sind nicht verpflichtet mitzuteilen, weder in der Dienstelle noch im Ministerium, wohin sie ziehen.
Die WPZS in der Französischen Gemeinschaft haben keinerlei Berichtspflichten gegenüber
der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Wir können auch nichts über die Sprachensituation in den Heimen der Französischen Gemeinschaft sagen. Ich weise aber darauf hin, dass diese Heime einer anderen Gesetzgebung
unterliegen und es von unserer Seite keine Möglichkeit gibt, eine Bestimmung aufzuerlegen,
z.B. dass das Personal (teilweise) zweisprachig sein muss.
Es liegen momentan keine konkreten Pläne von Trägern vor, die einen Ausbau ihres Angebotes
vorsehen. Auch gibt es keine Anfragen neuer Anbieter. In der Programmierung – gemäß Erlass der Regierung vom 7. Juni 2012 zur Programmierung der Wohn- Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren – sind aktuell 903 Plätze vorgesehen, wovon höchstens 45 für die Kurzzeitpflege vorgesehen werden dürfen. Gebaut und in Betrieb sind 841, wovon 5 % (42 Plätze) für Kurzaufenthalte vorgesehen sind. Es bleiben somit 62 Plätze in der Programmierung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!