Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Ministerpräsident Herrn Oliver Paasch
Zu den DG-Hilfen für Ukrainer
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 04.11.2024
In den letzten Tagen wird sehr viel darüber gesprochen, was mit den DG-Hilfen für die Ukrainer in Ostbelgien passieren wird.
Die DG-Regierung finanziert bisher Sprachkurse, Personal beim BTZ, Info Integration und in den Schulen, um die Aufnahme und Integration der vom Krieg verfolgten Ukrainerinnen und Ukrainer zu unterstützen. Noch immer erreichen uns jeden Tag Meldungen von der Front. Es ist nicht auszuschließen, dass wieder vermehrt Menschen auf der Flucht sein werden. Darüber hinaus geht’s aber nun weniger um die, die kommen werden, sondern um die Menschen, die hier sind.
Hinter vorgehaltener Hand soll nämlich die Rede davon sein, dass die DG-Regierung aus Sparzwängen alle Hilfen in Ostbelgien stoppen wird. Dabei geht’s nicht um die Sozialhilfe. Die ist föderal.
Es geht um Instrumente der Integration.
Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass es sicherlich einige Dinge gibt, die bei der Integration der ukrainischen Bevölkerung besser laufen könnten. Dazu zählen wir sogar das von der EU gewährte Statut, das Unterschiede zwischen den Geflüchteten macht. Ein anderer Punkt ist die Beschäftigungsquote des betroffenen Publikums. In den Niederlanden ist diese höher als in Ländern wie Belgien. Offensichtlich machen die Niederländer seit dem Ausbruch des Krieges im Jahr 2022 etwas anders als wir.
Dennoch glaubt die SP-Fraktion, dass einige der Maßnahmen fortgeführt werden sollten. Dazu zählen bildungspolitische Maßnahmen und Programme der sozial-beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die im Endeffekt die Sozialausgaben in der Zukunft senken sollen und der Region wirtschaftlich nutzen sollen.
Daher an dieser Stelle folgende Fragen:
- Welche Ukraine-Maßnahmen im Unterrichtswesen, spezifische Sprachkurse für Erwachsene, psychologische Hilfsangebote beim BTZ oder andere werden dem roten Stift zum Opfer fallen?
- Welche Strategie wird der Chef der Regierung der DG auf die Beine stellen, um die Integration der ukrainischen Gemeinschaft trotz Sparmaßnahmen zu fördern?
- Angesichts der Tatsache, dass jede Chance genutzt werden sollte, um dem gefährlichen Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, welche konkreten initiativen wird der Chef der Regierung ergreifen, um über die Maßnahmen des Föderalstaats hinaus, die Beschäftigungsquote der ukrainischen Mitbürger zu erhöhen?
Einschalten! Kirstens Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss I
Antwort des Ministerpräsidenten:
Es ist richtig, dass im Haushaltsentwurf 2025 keine zusätzlichen Mittel mehr vorgesehen sind, um aus der Ukraine geflüchtete Personen spezifisch zu begleiten. Diese Mittel waren übrigens immer als Projektmittel zeitlich befristet. Auf die zeitliche Befristung dieser Mittel hatte sich die vorherige Regierung ausdrücklich verständigt.
Warum gibt es diese zusätzlichen Mittel nicht mehr?
Es kommen inzwischen deutlich weniger Geflüchtete aus der Ukraine in Ostbelgien an. Auch stellt sich die Frage der Notwendigkeit spezifischer Angebote für Personen in unterschiedlichen Statuten, aber mit demselben Hintergrund.
Macht es beispielsweise Sinn aus Prinzip eine spezifische Sprachlerngruppe „Deutsch Niveau A2“ für Ukrainer aufrecht zu erhalten, während alle anderen Zugezogenen in herkunftsgemischten Gruppen unterrichtet werden?
Sollte sich hier nicht besser an den bisherigen Kompetenzen und den Möglichkeiten der Personen orientiert werden?
Wir glauben, dass der gleiche Zugang und die bedarfsgeleitete Begleitung im Fokus stehen sollen. Hierbei setzen wir auf die verschiedenen bestehenden Fachdienste in Ostbelgien wie Info Integration, das Arbeitsamt, die Sozialhilfezentren, oder auch die Institute der Erwachsenenbildung.
Dem Referenzzentrum für Migration und Integration Info-Integration wird die Regierung Mittel zur Verfügung stellen, um weitere 2.5 VZÄ einzustellen für die Koordination des Dienstes, die Begleitung im Integrationsparcours und die sozio-juristische Beratung, sowie für den Dienst Traduko.
Wie ich bereits in der Regierungserklärung ausgeführt habe, möchte die Regierung in dieser Legislaturperiode Maßnahmen ergreifen,
Zitat: „um eine schnellere und nachhaltigere Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft und ins Berufsleben zu gewährleisten“.
Auch möchten wir die Lücken in der Sprachförderung identifizieren und schließen. Dies beinhaltet auch Maßnahmen für weitere Sprachniveaus als bisher, da die Beherrschung der deutschen Sprache die Beschäftigungsfähigkeit deutlich steigert.
Ich gebe Ihnen Recht, dass wir uns hier von den europäischen Klassenbesten inspirieren lassen sollten. Dies gilt in den Augen der Regierung allerdings nicht nur für ukrainische Flüchtlinge, sondern für alle.
Im Bereich der Beschulung von erstankommenden Schülern, unter die auch die Ukrainer fallen, stehen zum aktuellen Zeitpunkt keine Veränderungen an.
Ukrainische Kinder und Jugendliche im Alter von 2,5 bis 18 Jahren werden bei ihrer Ankunft unmittelbar als erstankommende Schüler in der Sprachlernklasse bzw. in dem Sprachlernkurs einer ostbelgischen Regelschule eingeschrieben.
Dort werden sie auf Ebene der Bildungssprache intensiv gefördert mit dem Ziel, das Niveau A2 schnellstmöglich zu erreichen, um in eine Regelklasse integriert werden zu können.
Nach Eingliederung in den Regelunterricht kommen sie weiterhin in den Genuss einer zusätzlichen Sprachförderung.
Wir haben die Mittel für EAS in unseren Schulen in den letzten Jahren massiv erhöht. In diesem Bereich sind keine Kürzungen vorgesehen. Darüber hinaus zahlen wir auch weiterhin Familienleistung in Höhe von ca 570.000 EUR pro Jahr für heute 159 Kinder aus der Ukraine aus. Auch diese Mittel werden nicht gekürzt.