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Die Zuständigkeit für den Fachkräftemangel

Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Ministerpräsident Paasch

Zu der Zuständigkeit für den Fachkräftemangel
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 12.01.2026

Nachdem ich eine umfangreiche schriftliche Frage zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in Ostbelgien an Sie gerichtet hatte, wurde diese am 20. November 2025 von der Präsidentin des Parlamentes als unzulässig erklärt, weil gewisse der formulierten konkreten Fragen die Zuständigkeiten von Minister Franssen sowie Ministerin Klinkenberg betreffen. Der Einspruch der SP-Fraktion gegen diese Entscheidung ist vom Präsidium abgelehnt worden.

Diese Ablehnung wirft ein prinzipielles Problem auf und führt dazu, dass ein freier Raum für Ihre Tätigkeit als für den Fachkräftemangel zuständiger Minister zu entstehen droht.

In der Tat handelt es sich beim Fachkräftemangel um eine Querschnittsaufgabe, die als solche nicht in den gesetzlichen Bestimmungen zur Zuständigkeit der DG erwähnt wird und die auch nicht explizit in den Erlassen über die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Regierung aufgeführt ist.

Dass die Bekämpfung des Fachkräftemangels zu Ihren Aufgaben als Ministerpräsident gehört, ergibt sich aus Aussagen, die Sie oder Minister Franssen wiederholt im Parlament formuliert haben.

Dazu meine Fragen:

  • Können Sie bestätigen, dass alle Aspekte des Fachkräftemangels zu Ihren Aufgaben in der Regierung gehören, auch wenn verschiedene dieser Aspekte in die formelle Zuständigkeit Ihrer Kollegin Klinkenberg oder Ihres Kollegen Franssen fallen?
  • Wie kann das parlamentarische Kontrollrecht bezüglich Ihrer Aufgabe in Sachen Fachkräftemangel umfänglich gewährleistet werden?
  • Teilen Sie meine Meinung, dass die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Regierung nicht so interpretiert werden darf, dass ein kontrollfreier Raum entsteht?

Antwort des Ministers:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Sehr geehrter Herr Servaty,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb hat die Regierung schon vor einigen Jahren ein Fachkräftebündnis eingesetzt, das gezielte Aktionspläne gegen den Fachkräftemangel entwickelt und begleitet. Wohl wissend, dass wir
als DG im Rahmen unserer Zuständigkeit nicht über alle Hebel verfügen, um diese
Herausforderung allein bewältigen zu können. Dem Fachkräftebündnis gehören neben allen
Ministern der DG, der Arbeitgeberverband, die die Mittelstandsvereinigung Ostbelgien, die
Gewerkschaften, mehrere Bildungseinrichtungen, einzelne vom Arbeitgeberverband
bezeichnete Unternehmen, die WFG, das Arbeitsamt, der WSR, einzelne Sektoren, der
Studienkreis Schule-Wirtschaft und die DSL an. Gemeinsam mit all diesen und anderen
Einrichtungen möchten wir alle Kräfte bündeln, um dieser Herausforderung zu begegnen.

Der Ministerpräsident ist gemäß seiner Zuständigkeit und Aufgabe, die Politik der Regierung
zu koordinieren, auch für die Organisation und die Koordination des Fachkräftebündnisses
zuständig. Dies haben sowohl der Ministerpräsident als auch ich selbst bei verschiedenen
Gelegenheiten bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Ministerpräsident für alle Aspekte des
Fachkräftemangels zuständig wäre. Das könnte er gar nicht sein. Zahlreiche Aspekte
betreffen unmittelbar die formellen Zuständigkeiten anderer Regierungsmitglieder. Man
denke nur an den Mangel an Pflegekräften im Gesundheitswesen. Dazu kann die
Gesundheitsministerin Beiträge leisten. Oder auch an den Lehrermangel, mit dem ich mich
beschäftige. Oder die verschiedenen Initiativen im Rahmen der Beschäftigungspolitik, für
die ich zuständig bin. Oder den Fachkräftemangel im Horeca-Sektor, mit dem sich der
Tourismusminister befasst.

Selbstverständlich teilen wir Ihre Ansicht, dass es keinen kontrollfreien Raum geben darf.
Sollten Sie also beispielsweise eine Interpellation an alle Regierungsmitglieder richten,
werden wir selbstverständlich Rede und Antwort stehen.

Wie mit dem Instrument einer schriftlichen Frage umzugehen ist, hat die Regierung nicht zu
entscheiden. Die Regierung wird sich nicht in die entsprechenden Diskussionen des
Präsidiums einmischen. Zu den Hoheitsrechten des Parlamentes gehört die Kontrolle der
Regierung.

Es ist nicht Aufgabe der Regierung festzulegen, wie das Parlament die Kontrolle der
Regierung wahrnehmen sollte. Das ist Aufgabe des Parlamentes selbst.

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