Skip to content Skip to footer

SP Krisenhandbuch – Gemeinsam aus der Krise

Preise gehen durch die Decke

Mehr als 60  % der Belgierinnen und Belgier befürchten, laut einer Umfrage vom Monat September 2022, dass sie ihre Energierechnung nicht werden bezahlen können. Die Energiepreise sind enorm angestiegen und bedrohen die Kaufkraft der Menschen.
Die Energieregulierungsbehörde CREG schätzt, dass die Energiepreise frühestens ab 2027 das Vor-Corona-Niveau wieder erreichen werden.

Neben dem Erhalt der sozialen Sicherheit ist mehr denn je die Energiesicherheit eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit!

Wir, die SP Ostbelgien, geben keine Tipps, wie oft man duschen oder wie wenig man heizen soll, um Energie zu sparen. Die Bürgerinnen und Bürger sind zum großen Teil in der Lage, das selbst zu entscheiden, und sie brauchen keine solchen Politiker-Tipps!

Wer dennoch Informationen sucht, kann die Verbraucherschutzzentrale (VSZ) aufsuchen. Die VSZ informiert und berät mit der finanziellen Unterstützung der DG die Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachen Energieverbrauch und Energieanbieter.

 

Verschiedene Entlastungsmaßnahmen zur Senkung der Energiekosten wurden seitens der Regierung eingeführt, die die Bevölkerung dabei unterstützen sollen, die Rechnungen weiterhin bezahlen zu können.

Habe ich Anspruch auf die Rabatte und Prämien? Wie erhalte ich die Beihilfen? Was muss ich tun?

Dieses und mehr, erfahrt Ihr hier oder in unserem kleinen Krisenhandbuch. Jetzt das Krisenhandbuch (PDF) downloaden!

Verfügbare Hilfen

Aktualisiert am 12. Januar 2023

MwSt.-Senkung

Von 21% auf 6% für Strom und Gas

Strom: 100€-Prämie

Heizöl: 300€-Prämie

Für Heizöl- oder Propangaslieferung

Tarif « Mittelschicht »

Für Gas/Strom: Einsparung von fast 200€ pro Monat

Sozialtarif

Für Gas und Strom

Heizzuschuss des Sozialfonds

Für Heizöl

Unterstützung des Fonds

Für Gas und Strom

Pellets: 250€-Prämie

Für den Kauf von Pellets

#1

Mehrwertsteuersenkung auf 6 % für Strom und Gas. Für jeden!

Wie erhaltet Ihr die Mehrwertsteuersenkung? Ihr müsst Euch um nichts kümmern, der herabgesetzte Mehrwertsteuersatz wird automatisch angewandt.

Aktuell: Die Maßnahme wurde am Freitag, 16. Dezember 2022, von der Kammer abgesegnet und bis Ende März 2023 verlängert.

#2

Eine Prämie von 100 € auf Ihre Stromrechnung!

Konkret: Jeder Privathaushalt erhielt für seinen Hauptwohnsitz eine einmalige Ermäßigung von 100 € zwischen dem 15. April und dem 31. Juli 2022.

#3

Heizölprämie von 300 €

Konkret: Die Föderalregierung hat im Sommer und Herbst 2022 die Gewährung einer Heizölprämie von zunächst 225 € und inzwischen insgesamt 300 € beschlossen. Um die Prämie zu erhalten, muss ein Antrag beim FÖD Wirtschaft bis zum 31. März 2023 mit einer Kopie der Lieferrechnung und einem Zahlungsnachweis eingereicht werden.

Wer wird berücksichtigt? Jeder Privathaushalt, der für seinen Hauptwohnsitz zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. März 2023 eine Heizöl- oder Propangaslieferung erhielt bzw. erhält. Wer die Prämie in Höhe von 225 € bereits beantragt hat, erhält automatisch weitere 75 €.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Scheck zu beantragen:

  • Entweder über eine Online-Plattform, wo der Berechtigte ein Formular ausfüllen muss.
  • Oder mittels eines Papierformulars: 

FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand & Energie
Generaldirektion für Energie – Zelle Heizölprämie 225 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel

#4

Tarif für die « Mittelschicht »

Die Strom- und Gasrechnung wird um rund 200 € pro Monat reduziert.

Für wen? Für jeden, der einen variablen Tarif hat oder einen festen Tarif, für den der Vertrag nach dem 1. Oktober 2021 abgeschlossen oder erneuert wurde. Die Ermäßigung wird seit November automatisch auf der Rechnung berücksichtigt. Haushalte mit sehr hohem Einkommen werden entsprechend besteuert.

#5

Sozialtarif sichern!

Für wen? Sozialhilfeempfänger, EGB-Empfänger, Menschen mit Beeinträchtigung und Bewohner von Sozialwohnungen. Seit 2021 auch für Menschen, die eine Berechtigung für die erhöhte Krankenkassenrückerstattung (EKE) haben.
Sprecht mit Eurer Krankenkasse darüber, ob Ihr auch EKE-berechtigt sind!
Zusätzlich dazu wurde Anfang 2022 eine 80-€-Prämie gewährt.

#6

Heizzuschuss des Sozialfonds für Heizöl

Es ist ein Zuschuss für Eure Zahlung der Heizöl-, Leuchtöl- oder Propangasrechnung.

Für wen? EKE-Berechtigte, Personen mit geringem Einkommen und Verschuldete. Man muss nicht beim ÖSHZ eingetragen sein, um darauf Anrecht zu haben.

#7

Unterstützung des Fonds für Gas und Strom

Materielle Unterstützung der ÖSHZ für Personen mit finanziellen Schwierigkeiten bei der Zahlung der Gas- und Stromrechnungen: Aushandeln eines Tilgungsplans mit dem Lieferanten, Unterstützung bei der Senkung des Verbrauchs …

Für wen? Für jeden, der Schwierigkeiten hat, seine Rechnung zu zahlen. Man muss dafür nicht beim ÖSHZ eingetragen sein.

#8

250€ für Pellets

Aktualisiert: 02.02.2023

Für wen? Wenn Ihr Euren Hauptwohnsitz nur mit Pellets heizt und bisher noch keine Hilfe für Heizöl oder Gas erhalten habt, könnt Ihr eine Prämie in Höhe von 250€ pro Haushalt und Adresse für den Kauf von Pellets erhalten.

Für alle Lieferungen zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. März 2023 einschließlich. Anträge können bis einschließlich 30. April 2023 gestellt werden.

Frist: Der FÖD Wirtschaft entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2023, über die Zulässigkeit des Antrags.

Welche Bedingungen müssen eingehalten werden, damit Ihr Anspruch auf die Prämie erhaltet?

  • Eine Lieferung von losen* Pellets von mindestens 500 kg haben;
  • Die Rechnung aufbewahren;
  • Hauptsächlich (ausschließlich) mit Pellets heizen;
  • Den Preis für die Lieferung von losen Pellets für die Beheizung Eurer Wohnung zum Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt haben;
  • Nicht förderfähig sein und keinen Antrag gestellt haben für:
    • die Zulage, die für den Erwerb von losem Gasöl oder Propan für die Beheizung einer Privatwohnung gewährt wird,
    • die Gasprämie oder den Sozialtarif Gas.

*”Lose” bedeutet, dass die Pellets mit einem Blaswagen oder auf Paletten angeliefert wurden.

Gut zu wissen! Der Heizkostenzuschuss für lose Pellets wird auch Haushalten gewährt, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, das Teil eines Miteigentums oder eines Mietshauses ist und mit Pellets über eine Gemeinschaftsanlage beheizt wird.

Was muss eingereicht werden?

  • Eine Kopie der Rechnung
  • Einen Zahlungsbeweis

Auch in Bezug auf den Einreichungsweg gibt es wieder zwei Möglichkeiten:

  • Entweder über eine Online-Plattform, wo der Berechtigte ein Formular ausfüllen muss.
  • Oder mittels eines Papierformulars: 

FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand & Energie
Generaldirektion für Energie – Zelle Pellets Prämie 250 Euro
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel

Quelle:

  1. Le gouvernement fédéral a annoncé de nouvelles mesures pour aider les ménages qui se chauffent aux pellets | Energie Info Wallonie
  2. Moniteur belge, N. 327, TITRE 3. — Energie. CHAPITRE 1er — Octroi d’une allocation pour l’acquisition de pellets en vrac destinés au chauffage d’une habitation privée, p. 13-17. 30.12.22.
  3. Prime de 250 euros pour les ménages se chauffant aux pellets en vrac | SPF Economie (fgov.be)

Ziele der Sozialisten in der Föderalregierung und Europa

Effiziente Preisbremse für die Energiekosten
• Die Beibehaltung der automatischen Lohnindexierung, um den Kaufkraftverlust aufzufangen
Lohnerhöhungen, statt nur Dividenden auszuzahlen!

Was genau macht die DG?

Die DG hat keinerlei Befugnisse in Bezug auf die Energieversorgung und -preisbildung in diesem Land. Wir sind lediglich für Teilbereiche der Energie zuständig, wobei versucht wird, mit Projekten und Maßnahmen die Energieeffizienz von Einrichtungen, öffentlichen Gebäuden und privaten Haushalten zu verbessern. Mehr dazu!

Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen?

 

  • Reform des Energieprämiensystems

Das von der Wallonischen Region zunächst übernommene Energieprämiensystem für die privaten Haushalte wurde stark vereinfacht.
Vor der Zuständigkeitsübernahme durch die DG wurden jährlich 70 Anträge auf Prämien eingereicht. Jetzt sind es schon über 700 Anträge!

Das Energie-Budget wurde versechsfacht! 3 Millionen € anstatt nur 500 000 € für die energetische Sanierung der Wohnungen und Häuser in Ostbelgien, die älter als 15 Jahre sind.

Das ist gut für Ihren Geldbeutel! Das ist gut für unser Klima! Und gut für das hiesige Handwerk!

Bis zu 80  % der Kosten einer energetischen Sanierung können so aufgefangen werden.
Informationen zum System erhalten Sie bei der Energieberatungsstelle Ostbelgien (Hostert 31/A, 4700 Eupen), Tel.: 087 55 22 44, E-Mail: energieberatung@dgov.be.

 

  • Bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen 

Bauen oder mieten wird selbst für die Mittelschicht inzwischen unbezahlbar! Wohnen ist ein Grundrecht!
37 Millionen € sollen künftig in Initiativen für mehr bezahlbaren Wohnraum für die kleinen und mittleren Einkommen investiert werden!
Weitere 30 Millionen € werden in den Um- und Neubau der öffentlich geförderten Wohnungen (Wohnungsbaugesellschaft
ÖWOB) investiert.

 

  • Energieverbrauch öffentlicher Gebäude senken! 80 %-Zuschüsse, um Energie zu sparen

Alle müssen bei den Energiekosten sparen! Um den Energieverbrauch von öffentlichen Gebäuden und Gebäuden von VoGs zu senken, bezuschusst die DG inzwischen energetische Baumaßnahmen von Gemeinden und VoGs mit bis zu 80  % der annehmbaren Kosten!


SP Krisenhandbuch

Eure Sicherheit – eine unserer Herzensangelegenheiten

Wertvolle Hilfen und Tipps

JETZT das Krisenhandbuch downloaden!