Mündliche Frage von Herrn Björn Klinkenberg an Minister Freches
Zum „Game-Changer“-Projekt
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses II vom 05.11.2024
Im Rahmen der ehrenamtlichen Betreuung von Kindern ist es von entscheidender Bedeutung, dass deren Sicherheit und Wohl jederzeit gewährleistet sind. Im Jugendbereich, beispielsweise bei Ferienlagern, werden ehrenamtliche Betreuer dazu angehalten, einen Auszug aus dem Strafregister vorzulegen, um ihre Eignung für die Arbeit mit Minderjährigen nachzuweisen. Dies gilt jedoch anscheinend nicht in allen Bereichen, so Beispielweise im Bereich des Sports. Von Sporttrainer wird, auch wenn sie Kinder trainieren, ein solches Leumundszeugnis nicht verlangt, obwohl es auch hier regelmäßig zu ähnlichen Situationen wie bei Ferienlagern kommt, in denen Betreuer/Sporttrainer engen Kontakt mit Kindern haben.
Deshalb meine Fragen:
- Warum wird im Bereich des Sports, beispielsweise im Rahmen des „Game-Changer“-Projekts des LOS, kein Leumundszeugnis von den ehrenamtlichen Betreuern verlangt, obwohl diese regelmäßig mit Kindern in Kontakt stehen?
- Plant die Regierung, ähnliche Schutzmaßnahmen wie im Jugendbereich auch im Sportbereich einzuführen, um das Wohl der Kinder flächendeckend zu gewährleisten?
- Wie steht es in dieser Thematik im Bereich der Kultur und der Kreativateliers?
Einschalten! Björns Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss II
Antwort des Ministers
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
werte Kolleginnen und Kollegen,
das Kindswohl und der Schutz von Kindern und Jugendlichen von allen Formen von inter-personeller Gewalt ist auch im Sportbereich von entscheidender Bedeutung.
Laut Artikel 27 §1 Punkt 8 des Sportdekretes vom 19. April 2004 müssen die volljährigen Betreuer dem Organisator des Sportlagers den entsprechenden Auszug aus dem Strafregister übermitteln und dürfen dort keinen Eintrag gemäß Artikel 596 Absatz 2 des Strafprozessgesetzbuches haben.
Bei den Sport- und Ferienlagern wurde also bereits vor einigen Jahren die gleiche Schutzmaßnahme wie im Jugendbereich eingeführt.
Auch für den Bereich der Kultur und Kreativateliers gibt es Vorgaben, um einen Zuschuss für kreative Ferienateliers zu erhalten.
Die nachfolgend veröffentlichten Fragen entsprechen der von den Fragestellern hinterlegten Originalfassung.
Gemäß Artikel 27, Punkt 6 des Dekrets vom 27. Februar 2023 zur Förderung der außerschulischen kulturellen Bildung dürfen volljährige Animatoren eines kreativen Ferienateliers keinen Eintrag im Strafregister gemäß Artikel 596 Absatz 2 des Strafprozessgesetzbuches haben und müssen dem Anbieter den entsprechenden Auszug aus dem Strafregister übermitteln.
Flächendeckend einen Auszug aus dem Strafregister für alle Trainer, Betreuer oder Kontaktpersonen im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sport einzuführen bringt nur dann etwas, wenn dazu begleitende Maßnahmen eingeführt und aufgebaut werden.
Das Game-Changer-Projekt, das bereits seit einiger Zeit vom LOS umgesetzt wird, ist eine solche Maßnahme.
Der Leitverband arbeitet hier auf verschiedenen Ebenen mit der Vereins- und Verbandswelt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammen.
Es wurde eine Informationsseite erstellt und Infomaterial verbreitet.
Bis zum Ende des Jahres 2024 finden noch einige Sensibilisierungsworkshops statt.
Für alle Veranstaltungen und Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen, die der Leitverband organisiert und für die Trainings im Förderzentrum, wird von allen Personen, die Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen haben, ein Auszug aus dem Strafregister angefordert.
Zu Beginn des Jahres 2025 wird der Leitverband mit den Förderabteilungen ein sportartspezifisches Handlungskonzept ausarbeiten.
Dieses Handlungskonzept kann anschließend vom jeweiligen Sportfachverband und seinen angeschlossenen Vereinen übernommen werden.
Es wird in den Aus- und Weiterbildungen der Trainer ein Modul zur Prävention von interpersoneller Gewalt integriert sowie eine Ausbildung für Ansprechpersonen in den Sportvereinen und Sportfachverbänden organisiert.
Auch über das Jahr 2025 hinaus wird LOS die Sportvereine und Sportfachverbände bei Ressourcen- und Risikoanalysen begleiten.