Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Ministerpräsidenten Paasch
Zu den möglichen Auswirkungen der von der Wallonischen Region geplanten Fusion der ÖSHZ mit den Gemeinden auf die Gemeinden und ÖSHZ der DG
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 12.05.2025
Die wallonische Regierung hat vor kurzem die bereits in ihrer regionalpolitischen Erklärung zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode angekündigte Schaffung einer integrierten lokalen öffentlichen Verwaltung auf den Weg gebracht. Dabei sollen Gemeinden und ÖSHZ in Zukunft zusammengelegt werden. Das neue Modell wird für kleinere Gemeinden verpflichtend und für größere freiwillig einzuführen sein. Die Reform sieht eine gemeinsame Verwaltung, einen gemeinsamen Rat, ein gemeinsames Exekutivorgan sowie einen gemeinsamen General- und Finanzdirektor vor.
Auch wenn diese Reform nicht auf die Gemeinden und ÖSHZ des deutschen Sprachgebiets anwendbar ist, da diese in die Zuständigkeit der DG fallen, hat sie zweifellos einen indirekten Einfluss auf die hiesigen lokalen Behörden, weil diese weiterhin zur wallonischen Region gehören und in zahlreichen Bereichen in deren Zuständigkeit fallen.
Dabei ist zu erwarten, dass die geplante Reform konkrete Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der Wallonischen Region und den hiesigen kommunalen Behörden haben wird, die einen reibungslosen Verlauf der Zusammenarbeit mit den dann anders strukturierten Gemeinden und ÖSHZ Ostbelgiens beeinträchtigen können oder zumindest besondere Lösungen nur für diese erfordern.
Dazu meine Fragen:
- Ist die Regierung über die Details der geplanten Reform informiert?
- Wie kann gewährleistet werden, dass die Gemeinden und ÖSHZ des deutschen Sprachgebiets bei ihren Beziehungen zur wallonischen Region keine unerwünschten indirekten Folgen dieser Fusion erfahren werden?
- Hat die Regierung ähnliche Fusionspläne für die Gemeinden und ÖSHZ Ostbelgiens, um die sicherlich auch hierzulande sinnvollen Synergien zwischen diesen zu verbessern?
Einschalten! Kirstens Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss I
Antwort des Ministerpräsidenten:
Die geplante ÖSHZ-Reform der wallonischen Regierung ist nicht auf unser Gebiet anwendbar. Sie musste folglich nicht vorab mit uns konzertiert werden.
Dennoch wurden uns bereits vorbereitende Informationen zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, etwaige Auswirkungen der Reform in der DG antizipieren zu können.
Wir haben mit der wallonischen Regierung eine gemeinsame Regierungssitzung für den 3. Juli 2025 terminiert und werden das Thema in diesem Rahmen besprechen.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit der ÖSHZ beider Sprachgebiete, z. B. im Fall von Interkommunalen, gehe ich davon aus, dass – Stand heute – tatsächlich neue organisatorische Unterschiede zwischen den betroffenen Diensten entstehen werden. Diese könnten neue koordinatorische Maßnahmen erforderlich machen.
Ferner artikulieren sich gemeinsam umgesetzte Programme, z. B. im Rahmen von EU-Strukturfonds, Interreg, usw. auf Verwaltungseinheiten, in denen wallonische und deutschsprachige Gemeinden bzw. ÖSHZ kooperieren.
Auch in diesem Zusammenhang könnten Veränderungen in den wallonischen Strukturen Anpassungen auf deutschsprachiger Seite erforderlich machen. Die wallonische Reform befindet sich aber derzeit noch im Ausarbeitungsstadium, so dass wir hierzu derzeit noch nicht über final belastbare Informationen verfügen, die wir dem Parlament mitteilen könnten.
Im Rahmen einer Intervention auf der Messe Municipalia am 18. April in Marche en Famenne teilte der zuständige Minister Desquennes beispielsweise mit, dass noch nicht feststehe, welche Schwellengrößen zur Anwendbarkeit der Reform herangezogen werden sollen.
Diese und vergleichbare Informationen sind natürlich grundlegend, um die Auswirkungen der Reform abschließend evaluieren zu können.
Eine ähnliche Reform auf dem Gebiet der DG, das kann ich Ihnen ich jedoch mitteilen, ist derzeit nicht geplant.