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Gleichstellung von Diplomen

Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Minister Franssen

Zur Gleichstellung von Diplomen

Regierungskontrollsitzung des Ausschusses III vom 10.10.2024

Seit einigen Jahren sorgt die Thematik der Gleichstellung von Diplomierungen in der DG immer wieder für Gesprächsstoff. Dies auch während der Ausschusssitzung vom 19/09/24 bei der Vorstellung des Wirtschafts- und Sozialberichts. Aber auch im Austausch mit betroffenen Bürgern stellt man seit Jahren fest, dass es hier noch Handlungsbedarf gibt.

Mitunter werden gleichwertige Diplome oft während Monaten geprüft, obwohl man eventuell das gleiche Diplom schon vor einigen Monaten gleichgestellt hat. Das deprimiert die betroffenen Personen sowie die Arbeitgeber, welche mit Personalmangel zu kämpfen haben, oder Personen, welche sich in der DG selbständig machen wollen. Häufig wird die Problematik des Orgelbauers hervorgehoben, aber auch Hochschulabsolventen oder andere Bereiche sind hier mitunter betroffen.

Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen und des Fachkräftemangels, der auch die DG betrifft, sollte uns daran gelegen sein, Diplome zügiger anzuerkennen und ggf.  weitere Ausbildungen anzuerkennen.

Meine Fragen an Sie, werter Herr Minister:

  • Wie hat sich die Zahl der Anfragen auf Diplomanerkennung in den beiden letzten Jahren entwickelt?
  • Welche Maßnahme sehen Sie vor, um eine Verbesserung der Anerkennung von Diplomen zu schaffen?

Einschalten! Kirstens Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss III
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses III vom 10.10.2024

Antwort des Ministers:

Werte Frau Neycken-Bartholemy,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

Die Gleichstellungen ausländischer Studiennachweise sind von 2022 auf 2023 leicht angestiegen, außer für Hochschulen und Universitäten. Dort sind sie leicht gesunken. Global verzeichnen wir einen Anstieg.

Der Gesetzgeber hat in der belgischen Verfassung im Rahmen der diversen Staatsreformen gewisse Zuständigkeiten im Unterrichtswesen beim Föderalstaat belassen. Dazu zählen u.a. die Minimalbedingungen zur Vergabe der Diplome.

Rechtsgrundlagen für die Diplomgleichstellungen, die durch das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgenommen werden, sind das Gesetz vom 19. März 1971 über die Gleichwertigkeit ausländischer Diplome und Zeugnisse und der Königliche Erlass vom 20. Juli 1971 zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens für die Zuerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Diplome und Zeugnisse. In diesem Erlass ist die Rede von Diplomen des Primar-, Sekundar- und Hochschulunterrichts. Die Diplome der mittelständischen Ausbildung werden nicht genannt. Ergo ist daher nicht deutlich, welche die rechtliche Grundlage für die Gleichstellung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist.

Ich habe die Verwaltung daher gebeten zu prüfen, ob die Deutschsprachige Gemeinschaft, in Analogie zur Anerkennung der universitären Diplome, auch für die Anerkennung der mittelständischen Diplome zuständig ist.

In Ermangelung einer rechtlichen Grundlage stellt das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für mittelständische Leistungsnachweise keine Gleichstellungsbescheinigungen aus, sondern im Sinne des Niederlassungsrechts, pragmatische Gleichwertigkeitsbescheinigungen, die vor Ort in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ihren Zweck bei der Berufszulassung erfüllen.

In der Bescheinigung wird nach einem befriedigenden Abgleich der Ausbildungs- und Prüfungsinhalte festgehalten, dass ein ausländisches Ausbildungsprogramm und Prüfungsverfahren gleichwertig ist zu einem spezifischen Lehr- oder Meisterprogramm des IAWM.

Voraussetzung ist also, dass es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein staatlich anerkanntes mittelständisches Ausbildungsprogramm in dem Beruf, der im Ausland erlernt wurde, gibt und dass die Inhalte und das Prüfungsverfahren mit der ausländischen Ausbildung vergleichbar sind.

Hier noch einmal die Zahlen für die Gleichwertigkeitsbescheinigungen:

Eine zweite präjudizielle Frage ergibt sich aus der regionalen Zuständigkeit der reglementierten mittelständischen Berufszulassungen.

Vor dem Hintergrund, dass die Wallonische Region für den Zugang zu den reglementierten Berufen im handwerklichen Bereich zuständig ist (Bäcker, Elektriker, Optiker, Schreiner,…), stellt sich die Frage, ob die Deutschsprachige Gemeinschaft überhaupt befugt ist, eine Gleichstellung ausländischer Abschlüsse in diesem Bereich vorzunehmen.

Unser juristischer Dienst kann diese präjudiziellen Zuständigkeitsfragen nicht verbindlich beantworten, sodass entweder die Fragen in einem ersten (kostenpflichtigen) Schritt einem universitären Staatsrechtler zur Begutachtung unterbreitet werden könnte, oder aber ein (ressourcenbindender) Dekretvorentwurf verfasst und dem Staatsrat zur Begutachtung zu-gestellt werden könnte.