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Gleichstellung von Meisterbrief und Bachelor

Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Minister Franssen

Zur Gleichstellung von Meisterbrief und Bachelor

Regierungskontrollsitzung des Ausschusses III vom 10.10.2024

In der Regierungserklärung vom 16.09.24 bezeichnet die Regierung die „duale Ausbildung“ als das Aushängeschild der beruflichen Bildung, des Handwerks und des Dienstleistungssektors in Ostbelgien. Weiter heißt es „unser Ziel in dieser Legislaturperiode ist es, den Bildungsweg Lehre, Gesellen- und Meisterausbildung zu einem dem Studium gleichwertigen und polyvalenten Exzellenz-Weg im Sinne des lebenslangen Lernens zu machen. Der Bildungsweg darf nicht als Plan B wahrgenommen werden. Er soll auch als Plan A verstanden werden.“

So weit so gut. In der letzten Legislaturperiode verkündete der Ministerpräsident, ich zitiere aus dem Grenz-Echo Interview vom 09.05.22: „Wir wollen in Zukunft den Meisterbrief mit einem Hochschulabschluss, einem Bachelordiplom, gleichstellen.“

Damals gab es allgemeines Lob für diese Ankündigung. Auch wir, die SP-Fraktion im PDG, wünschen uns schon lange eine Aufwertung der dualen Ausbildung. Diese Gleichstellung wurde dann auch für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes gemacht, jedoch nicht für das Personal des Unterrichtswesens. Wenn die Zielsetzung der Regierung die Aufwertung der dualen Ausbildung wirklich ernstgenommen und der Beruf des Lehrers ebenfalls aufgewertet werden sollte, wie ja immer wieder angekündigt wird, dann sollte dies auch geschehen und diese Gleichstellung auch so schnell wie möglich erfolgen.

Hierzu meine Frage:

  • Wann sehen Sie die Gleichstellung des Meisterbriefes mit dem Diplom eines Bachelors im Unterrichtswesen vor?

    Einschalten! Kirstens Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss III
    Regierungskontrollsitzung des Ausschusses III vom 10.10.2024

    Antwort des Ministers:

    Werte Frau Neycken-Bartholemy,
    Werte Kolleginnen und Kollegen,

    seit dem 1. Oktober 2022 sind die Diplome der dualen Ausbildung in der Tat Teil der Diplome, die Zugang zu einer Stelle in einer Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft geben.

    Die Inhaber eines Gesellenzeugnisses können sich seitdem auf Stellen der Stufe II bewerben, für die u.a. das Abschlussdiplom der Oberstufe („Abitur“) als Zugangsbedingung gilt. Die Inhaber eines Meisterbriefes können sich seitdem auf Stellen der Stufe II+ bewerben, für die u.a. das Bachelordiplom als Zugangsbedingung gilt.

    Es handelt sich hier um eine Öffnung des Zugangs zu einem Amt, nicht etwa um eine Gleichstellung oder einem automatisch anerkannten höheren Barema nach Diplom, wie es im Unterrichtswesen der Fall ist.

    Die Frage, die sich nun für das Unterrichtswesen stellt, ist, ob man die Baremenstatute dahingehend anpasst, dass ein Personalmitglied mit einem Meisterbrief automatisch dem-selben Barema zugewiesen wird, wie der Inhaber eines Bachelordiploms (gleiches gilt für Geselle/Abitur). Diese Frage ist Teil der Umsetzung der Bildungsstrategie. Dies ist auch im Sinne unserer Denkweise des Handwerks als Plan A erstrebenswert.

    Wir werden den Umsetzungsplan dieser Maßnahme mittelfristig mit den Gewerkschaften im Sektorenausschuss konzertieren und daran anknüpfend umsetzen.