Mündliche Frage von Herrn Björn Klinkenberg an Minister Freches
Zur Unterstützung und Sicherstellung der Jugendarbeit in Ostbelgien
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses II vom 11.02.2025
In einem Ihrer Facebook-Beiträge zur „Woche der Jugend“ betonen Sie die Bedeutung des regelmäßigen Austauschs mit Akteuren wie Jugendinfo Ostbelgien und unterstreichen, dass Jugendarbeit mit den Angeboten in den Gemeinden selbst beginnt. Sie sprechen von der Notwendigkeit, gezielt Angebote zu schaffen, die von Jugendlichen aktiv genutzt werden, um ihre Stimme zu stärken und sie bestmöglich zu fördern. Diese Aussagen sind zweifellos richtig – doch in der Praxis zeigt sich, dass viele Jugendorganisationen, Jugendtreffs und Gemeinden mit erheblichen Herausforderungen kämpfen.
So berichten zahlreiche Akteure aus der offenen Jugendarbeit, den Jugendorganisationen und den Gemeinden immer wieder von erheblichen Herausforderungen. Einerseits fehlen vielerorts ausreichende finanzielle Mittel, um bestehende Angebote aufrechtzuerhalten oder neue Projekte zu initiieren. Andererseits kämpfen viele Jugendtreffs mit unzureichender Infrastruktur – sei es aufgrund veralteter oder fehlender Räumlichkeiten, mangelnder technischer Ausstattung oder begrenzter Öffnungszeiten, die sich oft nach den verfügbaren personellen Ressourcen richten müssen. Besonders problematisch ist zudem der Mangel an hauptamtlichen Fachkräften, die für eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Jugendarbeit unerlässlich sind. Viele Träger sind auf ehrenamtliches Engagement angewiesen, was zwar eine wertvolle Ergänzung darstellt, jedoch keine verlässliche und langfristige Lösung sein kann.
Während punktuelle Fördermaßnahmen oder einzelne Projekte sicherlich positive Impulse setzen können, stellt sich die grundlegende Frage, inwiefern die Regierung über kurzfristige Einzelmaßnahmen hinaus eine nachhaltige, strukturelle Stärkung der Jugendarbeit sicherstellt.
- Welche Strategien verfolgt die Regierung, um die langfristige finanzielle Absicherung der Jugendangebote zu gewährleisten?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Gemeinden und Träger der Jugendarbeit zu entlasten und ihnen die notwendige Planungssicherheit für zukunftsfähige Konzepte zu geben?
Einschalten! Björns Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss II
Antwort des Ministers:
Kolleginnen und Kollegen,
erst einmal freue ich mich, dass die verschiedenen Themenwochen dazu beitragen, den Menschen in Ostbelgien meine Arbeit in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen näher zu bringen, und auch auf Ebene der Abgeordneten zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung führen!
Zur Antwort auf die gestellten Fragen: Das Dekret zur Förderung der Jugendarbeit umfasst die zahlreichen finanziellen Unterstützungsmechanismen, die die Deutschsprachige Gemeinschaft im Bereich der Jugendarbeit gewährt.
Zu nennen sind hier beispielsweise die Funktionszuschüsse der Träger der offenen Jugendarbeit, der Jugendinformation, der Jugendorganisationen, des Jugendbüros und des RDJ. Die Höhe dieser Zuschüsse ist ebenfalls im Dekret vorgegeben. Aber auch andere Zuschussmöglichkeiten, wie z.B. Weiterbildungszuschüsse, Zuschüsse für Ausstattung und Ausrüstung für geförderte Jugendeinrichtungen, die Bereitstellungen von Projektmitteln über den Jugendstrategieplan und die Personalkosten der Jugendarbeiter werden über das Dekret geregelt.
Die Bestimmungen wurden in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren des Sektors und basierend auf deren Bedarf sowie den Bedürfnissen junger Ostbelgierinnen und Ostbelgier ausgearbeitet. Sie werden regelmäßig auf den Prüfstand gestellt (die letzte große Aktualisierung des Dekrets trat 2022 in Kraft) und jedes Programmdekret bietet die Möglichkeit, kleine Stell-schrauben anzupassen.
Die Gestaltung und Umsetzung der Jugendarbeit in der Gemeinde vor Ort bestimmt der Träger selbst. Dieser reicht für einen Förderzeitraum von 5 Jahren einen Förderantrag ein und erhält für diesen Zeitraum eine entsprechende finanzielle Unterstützung.
Dieser Förderantrag ist idealerweise mit allen relevanten lokalen Akteuren und Einrichtungen (Gemeinden, Schulen, anderen Jugendeinrichtungen, Polizei, Sozialeinrichtungen, öffentliche Dienste u.v.m.) abgestimmt.
Darüber hinaus sieht das Dekret gewisse Absicherungen vor, damit beispielsweise ein kurz-zeitiger Mitgliederrückgang bei einer Jugendorganisation aufgrund einer demografischen Entwicklung nicht zu einer plötzlichen Herabstufung in eine tiefere Förderkategorie führt. Auch möchte ich noch einmal daran erinnern, dass im Rahmen des noch zu verabschieden-den Programmdekretes zahlreiche administrative Vereinfachungen vorgesehen sind, dass die Antragsformulare für Zuschüsse vereinfacht und digitalisiert wurden und trotz der Sparanstrengungen der Regierung die Zuschüsse nicht gekürzt werden.
Hinsichtlich der Aussage zur Infrastruktur, Herr Klinkenberg:
Die Infrastruktur der Jugendtreffs und Jugendorganisationen wird größtenteils von den Gemeinden zur Verfügung gestellt – teilweise kostenlos, teilweise durch Mietabgaben. Die Jugendorganisationen insbesondere melden jedoch regelmäßig zurück, dass bei Problemen mit der Infrastruktur, für die die Gemeinde zuständig bleibt, den Anliegen der Jugendleiter keine Priorität geschenkt wird und diese Infrastrukturen in einigen Fällen jahrelang vernachlässigt werden.
Ähnliche Herausforderungen werden bei der Zurverfügungstellung von Lagerhäusern für Jugendorganisationen festgestellt.
Hier sind also auch die Gemeinden gefordert, die über das Infrastrukturdekret ebenfalls Zuschüsse in Höhe von 60 % und sogar bei energetischen Maßnahmen bis zu 80 % erhalten können. Dafür ist es aber notwendig, dass nicht nur auf Ebene der DG, sondern auch auf Ebene der Gemeinden Jugendpolitik wieder zu einer Priorität wird.
Deswegen ist es mir ein besonderes Anliegen in den kommenden Wochen mit allen Gemeinden auszutauschen.