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Künstlerstatut in Gefahr

Mündliche Frage von Herrn Björn Klinkenberg an Minister Freches

Zum Künstlerstatut
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses II vom 08.04.2025

Die aktuelle Diskussion um die Zukunft des sogenannten Künstlerstatuts sorgt nicht nur auf föderaler Ebene für erheblichen politischen Streit, sondern auch für große Besorgnis bei vielen Kulturschaffenden im ganzen Land – so auch in Ostbelgien.
Wie aus Presseberichten hervorgeht, sieht der Entwurf zur Reform der Arbeitslosenunterstützung auf föderaler Ebene vor, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes generell auf maximal zwei Jahre zu begrenzen – und das unabhängig von der besonderen Beschäftigungssituation einzelner Berufsgruppen.
Ein solcher pauschaler Ansatz würde das Künstlerstatut, das gerade auf die unregelmäßige Beschäftigung und Projektarbeit vieler Künstlerinnen abgestimmt ist, massiv schwächen oder sogar faktisch abschaffen. Für viele Menschen, die im Kultursektor arbeiten – darunter nicht nur darstellende Künstler, sondern auch Technikerinnen, Regisseurinnen, Autorinnen und andere Kreative – würde dies ein strukturelles Sicherheitsnetz entziehen.
Gerade in einer kleinen Region wie Ostbelgien, wo die kulturelle Infrastruktur eng mit der aktiven Beteiligung freischaffender Künstlerinnen und Künstler verbunden ist, könnte dies langfristig schwerwiegende Auswirkungen haben.

Daher meine Fragen:

  • Welche Auswirkungen sieht die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die Kulturszene in Ostbelgien, sollte das Künstlerstatut wie angekündigt reformiert oder ge-strichen werden?
  • Welche konkreten Schritte beabsichtigt die DG-Regierung, um die Interessen der Kultur-schaffenden in Ostbelgien zu verteidigen?

Einschalten! Björns Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss II

Antwort des Ministers:

Sehr geehrter Herr Klinkenberg,

die jüngsten Diskussionen rund um die geplante Reform der Arbeitslosenunterstützung auf föderaler Ebene und deren potenzielle Auswirkungen auf das reformierte Künstlerstatut nehme ich mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis – auch deshalb, weil sie bei vielen Kulturschaffenden in Ostbelgien Verunsicherung ausgelöst haben.

Als zuständiger Minister für Kultur ist es mir wichtig, faire, transparente und verlässliche Rahmenbedingungen für die Menschen in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu schaffen. Gerade dieser Sektor trägt maßgeblich zur gesellschaftlichen Vielfalt, zur Lebensqualität in unseren Gemeinden und – nicht zuletzt – zur Wertschöpfung bei: mit rund 4 % des Bruttoinlandsprodukts und über 200.000 Arbeitsplätzen ist der Beitrag der Kultur- und Kreativberufe zur Gesamtwirtschaft in Belgien beachtlich.

Die Reform des Künstlerstatuts, wie sie im vergangenen Jahr auf föderaler Ebene verabschiedet wurde, war ein Schritt in die richtige Richtung. Sie schafft einen klaren, strukturierten Rahmen für jene Menschen, die projektbezogen und nicht selten unter unsicheren Bedingungen arbeiten – und ermöglicht es ihnen, durch ihre Beiträge in die sozialen Sicherungssysteme Zugang zu einer passgenauen sozialen Absicherung zu erhalten.
Ein pauschaler Eingriff – etwa durch die vorgesehene allgemeine Begrenzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld auf zwei Jahre, ohne Rücksicht auf branchenspezifische Realitäten – würde das Gleichgewicht dieser Reform gefährden. Es würde ein funktionierendes Instrument zur sozialen Absicherung infrage stellen, das gerade erst eingeführt wurde, und damit unternehmerisch tätigen Kreativen die Planungsgrundlage entziehen.

Aus meiner Sicht geht es dabei nicht um Sonderbehandlungen, sondern um die Anerkennung unterschiedlicher Erwerbsrealitäten. Künstlerinnen und Künstler leisten einen wertvollen Beitrag, übernehmen Verantwortung und gestalten gesellschaftliches Leben aktiv mit – sie haben ein Recht darauf, dass ihre Lebenswirklichkeit auch im Sozialrecht angemessen berücksichtigt wird.

Aus diesem Grund setze ich mich gemeinsam mit meinen Kollegen aus der Flämischen und der Französischen Gemeinschaft dafür ein, dass die bestehende Regelung beibehalten und – wie ursprünglich vorgesehen – erst im Jahr 2027 evaluiert wird. Eine vorschnelle Anpassung wäre nicht nur ein Rückschritt in der Sache, sondern auch ein fragwürdiges Signal an eine Berufsgruppe, die ohnehin nicht zu den lautesten Lobbyisten im Land gehört.

Ich werde mich daher auch weiterhin auf föderaler Ebene klar für den Erhalt des reformierten Künstlerstatuts einsetzen – nicht aus ideologischen Gründen, sondern weil verlässliche Rahmenbedingungen, Leistungsprinzip und wirtschaftliche Realität auch in der Kulturpolitik gelten müssen. So erwarte ich auch diese Woche noch eine Rückmeldung des Beschäftigungsministers der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der heute ein persönliches Treffen

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