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Lehrermangel in Ostbelgien

Mündliche Frage von Herrn Servaty an Minister Franssen

Zur Weiterbeschäftigung von verrenteten Lehrerinnen und Lehrern
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses III vom 06.11.2025

Um dem Lehrermangel in gewissen Bereichen und Fächern entgegenzuwirken, hat die Gemeinschaft verrenteten Lehrerinnen und Lehrern eine phasenweise Weiterbeschäftigung vorgeschlagen. Diese Maßnahme ist prinzipiell zu begrüßen und kann in der Tat einen konkreten Beitrag zur Verringerung der bestehenden Engpässe leisten.

Dem Vernehmen nach wurden verschiedene Personen, die dieses Angebot angenommen haben, mit hohen Steuernachforderungen konfrontiert. Dies war für die Betroffenen laut deren Aussagen völlig unerwartet und hat zu vier- bis fünfstelligen Nachzahlungen geführt.

Selbstverständlich müssen bei Zusatztätigkeiten die diesbezüglich relevanten Steuergesetze berücksichtigt werden. Jedoch drängt sich die Fragestellung auf, wie die Gemeinschaft dazu beitragen kann, dass es zu keinen Überraschungen in Verbindung mit Nachzahlungen kommt.

Dazu meine Fragen:

  • Wie viele bereits verrentete Lehrpersonen sind in den vergangenen Schuljahren ins Lehramt zurückgekehrt?
  • Warum wird seitens der Unterrichtsverwaltung auf die betroffenen Gehaltszahlungen kein beziehungsweise ein zu geringer Steuervorabzug einbehalten?
  • Werden die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer rechtzeitig auf die steuerrechtliche Situation der ausgezahlten Gehälter hingewiesen, damit sie sich besser auf eventuelle Steuernachzahlungen einstellen können?

Einschalten! Charles Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss III

Antwort des Ministers:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Werter Herr Servaty,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

In den vergangenen Schuljahren wurden insgesamt 90 pensionierte oder vorpensionierte Lehrpersonen zeitweise wieder aktiviert: Im Schuljahr 2023/24 waren es 32 Personen, im Schuljahr 2024/25 bereits 37 Personen und im laufenden Schuljahr 2025/26 bislang 21 Personen. Das zeigt: Die Maßnahme wirkt und sie wird genutzt. Sie ist ein Baustein im Umgang mit punktuellen Engpässen – und sie verschafft Schulen im konkreten Bedarfsfall Handlungsspielraum.

Zur Frage des Berufssteuervorabzugs ist festzuhalten: Die Berechnung richtet sich nach den föderalen Vorgaben und den jeweils bekannten Einkünften. Bei Personen im Vorruhestand wird die Vergütung für die zusätzlich geleisteten Stunden dem Wartegehalt hinzugerechnet und der Berufssteuervorabzug wird auf diesen Gesamtbetrag angewandt. Ob dies auf Jahresbasis ausreicht, hängt von der individuellen Gesamtsituation ab – diese kennt die Gemeinschaft nicht.

Bei Personen, die bereits eine Pension erhalten, darf die Deutschsprachige Gemeinschaft den Vorabzug ausschließlich auf die zusätzlich geleisteten Stunden berechnen. Dieser er-scheint deshalb im Verhältnis zum Gesamteinkommen gering, weil er sich nur auf einen Teil des Einkommens bezieht. Die Verwaltung verfügt dabei über keinerlei Daten über die Rentenhöhe oder über sonstige Nebeneinkünfte und darf deshalb von Gesetzes wegen nicht vorsorglich „höher besteuern“. Auf Wunsch der betroffenen Personen kann aber selbstverständlich ein höherer Berufssteuervorabzug vereinbart werden – darauf weisen wir in Beratungen ausdrücklich hin.

Die Verwaltung informiert sowohl in Einzelanfragen als auch in der allgemeinen Beratung über die geltenden Grenzen und verweist auf die Informationen des föderalen Pensionsdienstes. Die Personalmitglieder werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Nebeneinkünfte einzuberechnen sind – auch solche außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Auf Wunsch bietet die Verwaltung individuelle Gehalts-Simulationen an, um die persönliche Planbarkeit zu verbessern.

Unerwartete Nachzahlungen können jedoch durch die Gemeinschaft nicht ausgeschlossen werden, da wir keinen Einblick in die Pensionsakten des SFP (service fédéral des pensions) erhalten. Im Falle von hohen Nachforderungen unterstützen wir die betroffenen Personen, damit sie mit belastbaren Informationen den zuständigen föderalen Pensionsdienst kontaktieren können. Ab dem 1. Januar jenes Jahres, in dem das gesetzliche Pensionsalter erreicht wird, entfällt die sogenannte Häufungsgrenze.

Ich möchte abschließend unterstreichen: Wir begrüßen ausdrücklich, dass pensionierte Lehrkräfte weiterhin bereit sind, Verantwortung im Unterricht zu übernehmen. Dieser ergänzende Einsatz ist ein konkreter Beitrag zur Unterrichtsversorgung. Gleichzeitig gilt: Wir informieren so transparent wie möglich über die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und bieten individuelle Simulationen an – aber die finale steuerliche Bewertung liegt beim Föderalstaat. Wo einzelne Personen Klärungsbedarf haben, unterstützen wir sie im Rahmen unserer Zuständigkeiten bestmöglich.

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