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Maßnahmen im Unterrichtswesen 2023

Plenarsitzung des PDG vom 26. Juni 2023

Redebeitrag von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy, Vorsitzende der SP- Fraktion, zum Dekretentwurf über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2023 – Dokument 273 (2022-2023)

Sehr geehrter Herr Präsident,

Sehr geehrte Mitglieder der Regierung,

Werte Kolleginnen und Kollegen,

nach den Beratungen im Ausschuss III können wir das Maßnahmendekret im Unterrichtswesen heute verabschieden. Wie so oft enthält es zahlreiche Maßnahmen, ohne aber eine grundlegende Reform mit sich zu bringen. Bei jedem Maßnahmendekret wird deutlich, wie dringend notwendig eine globale Reform der Unterrichtsgesetzgebung ist. Das gilt sowohl für pädagogische Aspekte wie für Personalaspekte. Gerade im Bereich der Personalaspekte ist dies dringend notwendig.

Nichtsdestotrotz hat das diesjährige Maßnahmendekret zahlreiche Auswirkungen auf das Bildungswesen. Ich werde auf einige Maßnahmen in meiner Stellungnahme eingehen.

 

  • Hausaufgaben

Zu den Hausaufgaben ist zunächst festzuhalten, dass sie eine Wiederholung des Unterrichts im positiven Sinn sein und das Verantwortungsbewusstsein fördern können. Für zahlreiche Kinder und Familien sind sie jedoch eine Belastung und führen nicht selten zu Konflikten innerhalb der Familien. Deshalb fordern wir als SP-Fraktion seit einiger Zeit schon Regelungen in diesem Bereich.

2021 bereits forderten wir eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der außerschulischen Betreuung. Denn auch damals war schon bekannt: „Ungleichheiten entstehen schon in der Grundschule. Hausaufgaben gelten dabei als der größte Benachteiligungsfaktor.“ Leider ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Bildungschancen darunter leiden, wenn Kinder erst in der außerschulischen Betreuung verbleiben und dann noch spät abends zuhause Hausaufgaben machen müssen.

Uns ist wissen, dass es zahlreiche Projekte und Initiativen zur Hilfe bei den Hausaufgaben in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt. Diese dürfen wir keinesfalls außer Acht lassen. Wir müssen sie bei künftigen Reformen mit berücksichtigen. Denn hier leisten zahlreiche meist Ehrenamtliche sehr wertvolle Arbeit. Indem sie die Kinder unterstützen, auffangen und ihnen das nötige Selbstbewusstsein vermitteln und auch mal trösten. Sie machen teilweise weitaus mehr als Hausaufgaben mit den Kindern. Diese Angebote müssen wir unterstützen, da sie gerade Kindern aus bildungsschwachen Familien oder Kindern mit Migrationshintergrund, deren Eltern vielleicht nicht der Sprache mächtig sind, eine wertvolle und wichtige Stütze sind.

Im Namen der SP-Fraktion möchte ich daher an dieser Stelle auch all jenen nochmal danken, die derzeit eine Hausaufgabenschule oder eine Hausaufgabenbetreuung anbieten. Und diese Angebote sollen unseres Erachtens auf gar keinen Fall abgeschafft werden! Ganz im Gegenteil, sie müssen weiter gefördert und weiter ausgebaut werden. Dies damit jeder Schüler, solange er Hausaufgaben erhält, diese auch unter guten Bedingungen und zu einer angemessenen Uhrzeit machen kann.

Die Forderung nach einer strukturellen Hausaufgabenbetreuung für alle ostbelgischen Schüler haben wir im letzten Jahr wiederholt und die SP-Fraktion wird sich für das Zustandekommen neuer Angebote einsetzen, bis eine gute Lösung umgesetzt wurde!

Dennoch können wir feststellen, dass unsere Forderung nach mehr Chancengleichheit in gewisser Weise berücksichtigt wurde. Denn wenngleich die hier angedachten Maßnahmen noch nicht ausreichen, sind sie ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie sind ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit. Sie schaffen einen Rahmen. Sie vereinheitlichen die Regeln und reduzieren die Menge  und Zeiten an Hausaufgaben in einigen Fällen.

In der Tat wird die Erteilung der Hausaufgaben in unseren Schulen immer noch unterschiedlich gehandhabt. Das bedeutet, dass derzeit an manchen Schulen mehr Zeit für die Hausaufgaben vorgesehen werden muss als an anderen. Manchmal sind die Hausaufgaben allein durch das Kind nicht zu bewerkstelligen. Dann kann man sich glücklich schätzen, wenn man Eltern, Großeltern oder andere Personen in seinem Umfeld hat, die einem zur Seite stehen und helfen. Weil aber nicht jeder zuhause jemanden hat, der ihn begleiten und ihm helfen kann, führen Hausaufgaben häufig zu Benachteiligungen. Hausaufgaben sollten immer so gestaltet sein, dass Schüler sie eigenständig erledigen können. Nur dann können Hausaufgaben ihren Zweck erfüllen und vielleicht auch Eigenständigkeit fördern.

Heute schaffen wir einen ersten Rahmen zur Verbesserung besonders in den Primarschulen, denn die Zeiten für Hausaufgaben in den Primarschulen werden festgelegt und somit vereinheitlicht.

Was die Sekundarschulen betrifft, sind die Absprachen unter den verschiedenen Lehrern in unseren Augen von großer Bedeutung.

 

  • Schulbesuchskosten

Die Kostenlosigkeit der Bildung ist ein weiteres wichtiges Element hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit! Die Kostenlosigkeit ist ebenfalls eine langjährige Forderung der SP-Fraktion.

Die Reduzierung der Schulbesuchskosten im Sekundarschulwesen begrüßen wir daher ausdrücklich! Sie trägt nämlich zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit bei.

Bildung darf nicht mit Kosten verbunden sein und vor allem nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Jeder muss die Möglichkeit haben, das zu lernen, was zu ihm passt, ihm gefällt und ihm ermöglicht, sein Potential vollends zu entfalten. Die Teilhabe an außerschulischen Aktivitäten muss ebenfalls für jeden Schüler möglich sein, denn diese fördern das Miteinander und die Zugehörigkeit. Auch darf kein Kind hungrig die Schule besuchen, denn wie soll man sich konzentrieren, wenn ein Hungergefühl der ständige Begleiter ist. Um dies alles zu ermöglichen, müssen jedoch in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen ergriffen werden. Insbesondere für die Schüler mancher beruflichen Abteilungen entstehen immer noch hohe Kosten für die Anschaffung von Arbeitsmaterial. Hier müssen in Zukunft ebenfalls Maßnahmen ergriffen werden.

Wir freuen uns daher über die heutige Maßnahme, welche für viele Familien in der DG eine Entlastung bedeutet!

 

  • Berufliche Orientierung

Mit dem Thema berufliche Orientierung, befassten wir uns bereits ausführlich in vergangen Plenarsitzungen. Wir debattierten über das Konzept der beruflichen Orientierung und auch über den diesbezüglichen Rahmenplan. Dennoch möchte ich einige Aspekte in Erinnerung rufen.

In der Tat zeigten Umfragen der letzten Jahre deutlich, dass Schüler sich nicht ausreichend bzgl. der Berufs-, Ausbildungs- und Studienwahl beraten und informiert fühlen. Auch der OECD-Bericht und Studien im Rahmen des REK-Projekts „Gesamtvision: Bildung zukunftsfähig gestalten“ zeigen, dass noch Luft nach oben besteht.

Durch das vorliegende Dekret wird das Arbeitsamt die Aufgabe von Kaleido im Bereich der Berufsberatung übernehmen. Damit wird der Auftrag des Arbeitsamts ausgeweitet.

Die vorliegenden Anpassungen sind ein Teil der groß angelegten Reform der beruflichen Orientierung. Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu informieren, welche Angebote es gibt. Wichtig ist vor allem auch, dass sie sich über ihre Stärken bewusstwerden und auch darüber, welche Hürden sie überwinden können. Die Schüler werden in ihrer Eigenverantwortung sowie in ihrer Selbstreflexion gestärkt. Zusätzlich kann man nur im direkten Kontakt mit verschiedenen Berufen merken, ob einem der Beruf eventuell gefallen könnte oder nicht. Mit der Reform der beruflichen Orientierung stärken wir unsere Kinder und Jugendlichen und geben unterstützende Hilfen zur späteren Berufs-, Ausbildungs- und Studienwahl. Doch auch im Leben müssen immer wieder Entscheidungen getroffen werden, bei denen die Schüler auf Erfahrungen zurückgreifen können, die sie im Rahmen der beruflichen Orientierung machten.

Dem Fachkräftemangel können wir durch die berufliche Orientierung ebenfalls entgegenwirken. Unweigerlich trägt eine gute Reform der beruflichen Orientierung dazu bei, dass wir zukünftig noch weniger Arbeitslosigkeit und noch mehr gutes Personal in Ostbelgien haben.

Wir hoffen nun insbesondere, dass nach Inkrafttreten des Dekrets die Schulen und das Arbeitsamt gut die berufliche Orientierung im Interesse der Schüler vorantreiben.

 

  • Bachelorstudiengang soziale Arbeit

Bei der Debatte über die Rahmenpläne der beruflichen Orientierung erinnerten wir daran, wie wichtig es ist, auch Angebote außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu berücksichtigen.

Und dennoch kann es von besonderem Interesse sein, Studiengänge in der Deutschsprachigen Gemeinschaft selbst anzubieten oder zu belegen. So sehen wir auch einen besonderen Mehrwert im neuen Studiengang in Sozialer Arbeit.

Dieser soll zum 1. September 2024 eingeführt werden. Bereits im Mai 2019 traf die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Prinzipbeschluss zur inhaltlichen Ausarbeitung eines praxisnahen Bachelorstudiengangs „Soziale Arbeit“.  Durch diesen Studiengang können wir sicherlich dem Fachkräftemangel in Ostbelgien entgegengewirkt.

Obwohl in der Französischen Gemeinschaft wie auch in Deutschland Studiengänge im sozialen Bereich angeboten werden, ist die Einführung des neuen Studiengangs der AHS erforderlich und sinnvoll.

Erforderlich ist er, weil beispielsweise die Zulassungsbedingungen der deutschen Hochschulen oft kaum zu erfüllen sind. Hier denken wir besonders an das verlangte dreimonatige Praktikum. Belgische Abiturienten können dies selten vor Studienbeginn vorweisen.

Sinnvoll ist der Studiengang auch deswegen, weil ortsspezifische Inhalte und spezielle Kompetenzen vermittelt werden sollen, die so weder in Deutschland noch im französischen Landesteil vorgesehen sind.

Dabei basiert der neue Studiengang auf einer Bedarfsanalyse. Die Erwartungen der Arbeitgeber bzgl. der Kompetenzen der Fachkräfte im sozialen Bereich wurden erfragt.

Der hohe Praktikumsanteil war von Beginn an mit eingeplant und er entspricht dem Bedarf des Sektors. Darüber hinaus werden Inhalte vermittelt, die der Realität der Deutschsprachigen Gemeinschaft Rechnung tragen, sowie auch belgisches Recht. Darüber hinaus soll auch die Vermittlung ausreichender fachbezogener Französischkenntnisse nicht zu kurz kommen. Um hier mit ähnlich guten Grundlagen bei allen Schülern zu starten, ist ein ausreichendes Französischniveau in den Zulassungsbedingungen verankert.

Und zur Gewährleistung der Unterrichtsqualität ist die Anzahl Studierender auf 25 pro Studienjahr begrenzt. In Anbetracht der bereits bestehenden Ausweichangebote sollte durch diese Begrenzung kein Interessent von einem Beruf im sozialen Bereich fernbleiben müssen. Damit die Studienplätze mit möglichst großer Wahrscheinlichkeit den motiviertesten Studenten zukommen können, aber auch den Studenten, welche sich mit Überzeugung und Freude für einen sozialen Beruf entscheiden, muss ein Motivationsschreiben eingereicht werden. Untermauert werden kann die Motivation durch Belege von sozialem Engagement. Im vorliegenden Fall ist soziales Engagement breit definiert. So können lokale wie auch internationale Erfahrungen berücksichtigt werden. Besonders freut es uns, wenn Engagement in Vereinen und ehrenamtliche Tätigkeit geschätzt werden. Doch auch Studentenjobs, Praktika oder berufliche Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung zählen im vorliegenden Fall als soziales Engagement.

Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs erhält der Absolvent den Titel „Sozialarbeiter“ bzw. „Sozialarbeiterin“.

Um die Organisation und die Durchführung des neuen Studiengangs zu ermöglichen, wurde selbstverständlich Stellenkapital in ausreichender Menge vorgesehen.

Einerseits steigt der Bedarf in der Verwaltung durch einen zusätzlichen Studiengang. Deshalb sehen wir hier einen halben VZÄ vor. Dieser Wert basiert auf den Erfahrungen aus den anderen Studiengängen.

Andererseits steigt der Bedarf vor allem im umbenannten Fachbereich Gesundheits-, Krankenpflege- und Sozialwissenschaften. Hier erhöhen wir das Stellenkapital um 7,5 VZÄ von 19,75 auf 27,25 Stellen, um die erforderlichen Dozenten einstellen zu können. Die Kurse sollen größtenteils wie an der AHS üblich fachspezifisch erteilt werden.

 

  • Personal

Das Maßnahmendekret enthält natürlich auch Änderungen im Bereich Personal. Ich möchte einige der wichtigsten Änderungen hier erwähnen.

Besonders wichtig ist mir die Anpassung der wöchentlichen Unterrichtsleistung im Amt des Lehrers für Berufspraxis. Sie ist ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Gerade in den berufsbildenden Abteilungen unserer Gemeinschaft sind die Klassenverbände sehr heterogen. Dies hat Einfluss auf die Zeit für Vor- und Nachbereitungen der Unterrichtsstunden.

Deswegen ist es begrüßenswert, dass mit der vorgesehen Anpassung die wöchentliche Anzahl zu leistender Unterrichtsstunden von bis zu 33 Stunden auf 29 bis höchstens 31 Stunden reduziert. In diesen Stundenzahlen sind die Vorbereitungen und Verbesserungen noch nicht inbegriffen. Diese muss man nochmal obendrauf rechnen, um die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Lehrer für Berufspraxis zu kennen.

Um endgültig eine Gleichberechtigung zwischen Lehrern zu erreichen, sollte diese Anpassung jedoch nur ein erster Schritt in Richtung einheitlicher wöchentlicher Stundenanzahl für alle Lehrer sein.

Quereinsteiger im Amt des Fachlehrers für Leibeserziehung im Grundschulwesen werden ebenfalls eine positive Veränderung erfahren. Denn sie erhalten die Möglichkeit, sich dienstrechtlich in Ordnung zu bringen.

In Bezug auf die Kindergarten- und Fördergrundschulassistenten begrüßen wir ebenfalls eine der heute zur Verabschiedung stehenden Maßnahme. Mit dem vorliegenden Dekretentwurf sollen die Förder- und Grundschulassistenten auch damit beauftragt werden können, während der Mittagspause Aufsichten in der Grundschule zu verrichten. Das trägt dazu bei, dass die Pausenaufsichten deutlich leichter zu gewährleisten sind. Logisch erscheint es uns jedenfalls, dass es deutlich einfacher ist, einer Assistentin oder einem Assistenten zwei Arbeitsstunden mehr zu geben als eine Person für ein bis zwei Stunden am Tag einzustellen.

Insgesamt freuen wir uns auch über die Erhöhung des Stellenkapitals an verschiedenen Stellen. So beispielsweise bei Kaleido, wo BVA-Stellen geschaffen wurden, weil der Bedarf da war, und diese nun fest im Stellenkapital vorgesehen werden. Darüber hinaus selbstverständlich im vorerwähnten Fall an der AHS, aber auch im Kindergarten.

Die Anpassungen im Kindergarten bringen die größte Schaffung neuer Stellen mit sich. Indem künftig ab der Anzahl Schüler, die bislang Anrecht auf eine Viertelstelle gab, eine Vollzeitstelle gewährt wird, können deutlich mehr Kindergärtnerinnen eingestellt werden. Das Einstellen von zusätzlichem Personal soll die Aufteilung der Kinder in kleinere Gruppen ermöglichen.

Hätte die Regelung im vergangenen Schuljahr gegolten, hätten 28 Kindergartenniederlassungen mehr Stellenkapital gehabt. Hier ist die Rede von insgesamt 14 zusätzlichen Stellen.

Doch das ist nicht die einzige Anpassung, die für den Kindergarten vorgesehen ist. Begrüßenswert ist darüber hinaus die Einführung eines zusätzlichen Stichtags für die Zählung der Schüler. Hiermit werden wir den tatsächlichen Realitäten in den Schulen besser Rechnung tragen können. Denn anstatt nur zwei Mal im Jahr, nämlich am 30. September und am fünften Schultag im April das Stellenkapital neu zu berechnen, kommt eine Neuberechnung am fünften Schultag im Januar hinzu. Die Neuberechnung von April soll künftig am fünften Schultag nach den Osterferien erfolgen, weil die Zweieinhalbjährigen immer nur nach den Ferien zum Kindergarten zugelassen werden.

Auch für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten werden zusätzliche Stunden vorgesehen.

 

Unter Berücksichtigung all dieser Elemente stellte die SP-Fraktion fest, dass das Maßnahmendekret insgesamt die Bildungsgerechtigkeit ein Stück voranbringt. Um dies zu erreichen, wurden nicht zuletzt die Kosten in den Sekundarschulen reduziert. Darüber hinaus sieht das Maßnahmendekret verschiedene Maßnahmen vor, die den Schülern helfen, bestehende Angebote zu berücksichtigen, und vor allem neue Angebote und neue Möglichkeiten schaffen. Wir wirken dem Fachkräftemangel mit der einen oder anderen Maßnahme entgegen. Vor allem aber drehen wir an ein paar Schrauben, um das Unterrichtswesen in der DG zu stärken, zu verbessern und sogar mit einem neuen Studiengang auszubauen.

Folglich wird die SP-Fraktion dem vorliegenden Dekretentwurf zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!