Mündliche Frage von Frau Mechtilde Neuens an Ministerpräsidenten Paasch
Zur Vorbereitung der neuen Raumordnungsgesetzgebung
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 08.09.2025
Seit 2020 ist die Raumordnung eine Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Auch während der parlamentarischen Sommerpause blieb die Raumordnung ein Thema. Laut Grenz-Echo vom 8. Juli 2025 verlaufe die Erarbeitung einer neuen Raumordnungsgesetzgebung für die DG „gänzlich entsprechend der durch die Regierung veranschlagten Zeitplanung“. So sei die erste Konsultierungsrunde mit den neun DG-Gemeinden in der vergangenen Woche nach sechs intensiven Arbeitssitzungen planmäßig abgeschlossen worden. Aktuell werde eine breite Konzertierung des Vorhabens mit der Zivilgesellschaft vorbereitet, die im Herbst dieses Jahres beginnen werde – so der Ministerpräsident. In der Woche vom 1. September hat das Ministerium der DG in den hiesigen Tages- und Wochenzeitungen für die Zeit zwischen dem 26. September und dem 23. Dezember zu vier bzw. fünf Diskussionsrunden über die Reform der Raumordnungsgesetzgebung ins Kloster Heidberg eingeladen, für die sich bei einem Mitglied des Kabinetts des Ministerpräsidenten anzumelden ist.
So weit, so gut. Diese Vorgehensweise führt die Arbeitsweise der vorigen Legislaturperiode fort und entspricht dem was Sie, Herr Ministerpräsident, in Ihrer Antwort vom 1. April auf die in eine schriftliche Frage umgewandelte Interpellation meiner Kollegin Kirsten Neycken-Bartholemy angekündigt hatten. Allerdings bleibt diesmal das Parlament in der Überlegungsphase weitgehend außen vor. Im Gegensatz zu der Vorgehensweise Ihres Vorgängers als Raumordnungsminister haben Sie offensichtlich nicht vor, das Parlament – etwa auf der Grundlage einer Orientierungsnote – frühzeitig an den Überlegungen zu beteiligen.
Neben den Überlegungen zur Grundsatzreform sollten auch weiterhin kurzfristige Verbesserungen an den bestehenden Dekreten und Erlassen zur Raumordnung erfolgen. Dies gilt insbesondere für die bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden durch Auflagen bei Genehmigungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums oder zur Verkürzung der Prozedurdauer für Baugenehmigungen ohne vorheriges Gutachten der Raumordnungsbehörde.
Dazu meine Fragen:
- Wie gedenken Sie das Parlament frühzeitig und vor der Hinterlegung eines Dekretentwurfes in die aktuellen Überlegungen zur Neugestaltung der Raumordnungsgesetzgebung einzubeziehen?
- Wie ist der aktuelle Stand der Dinge bei der Umsetzung der Befugniserweiterung der Gemeinden, insbesondere der Möglichkeit zu Erteilung von Baugenehmigungen ohne vorheriges nichtbindendes Gutachten der Raumordnungsbehörde?
- Plant die Regierung weitere kurzfristige Verbesserungen der Raumordnungsdekrete und -erlasse?
Einschalten! Mechtildes Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss I
Antwort des Ministerpräsidenten:
Zunächst eine grundsätzliche Bemerkung:
Ja, wir nutzen selbstverständlich die Vorarbeiten und Studien, die von der Vorgängerregierung erstellt worden sind.
Gleichzeitig müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass viele Akteure, mit denen wir gesprochen haben, eine andere Methode, eine bessere Form des Dialogs und eine neue Herangehensweise für die Erarbeitung einer Raumordnungsgesetzgebung eingefordert haben.
Viele in der letzten Legislaturperiode angehörte Personen haben uns geschildert haben, sie seien zwar „angehört“ aber nicht „gehört“ worden.
Deshalb haben wir den Dialog mit den zahlreichen Akteuren und Betroffenen der Raumordnung neu aufgerollt – und das ganz besonders mit den Gemeinden.
Aber auch mit den Architekten, Landmessern, Städteplanern, Notaren, Arbeitgebern, Landwirten, Naturschützern usw.
Fragen:
1. Wie gedenken Sie das Parlament frühzeitig und vor der Hinterlegung eines Dekretentwurfes in die aktuellen Überlegungen zur Neugestaltung der Raumordnungsgesetzgebung einzubeziehen?
Wir sind dabei, mit der Präsidentin des PDG ein Sitzungsprogramm zu organisieren, um den Ausschuss ausführlich über eine Vielzahl von Themen aus dem Bereich der Raumordnung zu informieren und eine Diskussion anzustoßen.
Das gilt zum Beispiel für den Windkraftrahmenplan, über den wir hier am 29.09.25 erneut beraten werden.
Das gilt auch für unseren Vorentwurf eines Strategieplanes zur Entwicklung des Gewerbes in Ostbelgien.
Dieser Entwurf zur wirtschaftlichen Entwicklung geht weit über den Entwurf der vorigen Legislatur hinaus, der sich bekanntlich auf die Gewerbegebiete fokussierte.
Weitere Themen werden bis Ende des Jahres folgen, so zum Beispiel ein eigenes Konzept für ein energieautarkes Ostbelgien.
Im kommenden Jahr werden wir dann, wie bereits angekündigt, dem Parlament eine Regierungserklärung zur Raumordnung unterbreiten und eine umfassende Debatte ermöglichen; sowohl im Ausschuss als auch im Plenum.
2. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge bei der Umsetzung der Befugniserweiterung der Gemeinden, insbesondere der Möglichkeit zu Erteilung von Baugenehmigungen ohne vorheriges nichtbindendes Gutachten der Raumordnungsbehörde?
Für die Jahre von 2020 bis 2024 ist zu vermerken, dass insbesondere der Anteil Aktenarten, bei denen kein Gutachten durch die Regierung anzufragen war, rückläufig ist.
Die angesprochene Befugniserweiterung durch die Abschaffung der zwingend einzuholenden Gutachten bei der Regierung griff erst ab September 2024, sodass wir noch keine repräsentativen Rückschlüsse ziehen können.
3. Plant die Regierung weitere kurzfristige Verbesserungen der Raumordnungs-dekrete und -erlasse?
Zwei Themen werden kurzfristig auf die Agenda des Parlaments gesetzt.
Dabei geht es zum einen um die Ausweisung von Gewerbegebieten, in denen Handelsunternehmen angesiedelt werden können.
Das zweite Thema zielt darauf ab, die Beschwerdekommission auch als Vermittlungsorgan zwischen den Gemeindekollegien und den Antragstellern einzusetzen.
Bezogen auf die neun Themen, die wir vorgeschlagen hatten, meinten die Gemeinden, dass ihnen eine Reform aus einem Guss lieber sei als eine Reform in vielen Einzelschritten.
Wir haben die Gemeinden angehört und wir haben sie gehört. Und genauso werden wir verfahren.