Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Ministerpräsident Herrn Oliver Paasch
Zur Arbeit der Verwaltung im Bereich der Raumordnung
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 25.11.2024
Im Teil 6 der Haushaltsfibel wird auf den Seiten 156 bis 160 gleich viermal auf die strukturelle Unterbesetzung des Fachbereichs Raumordnung hingewiesen. Insbesondere wird auf Seite 156 erwähnt, dass die Referate Ortsplanung sowie Bau- und Planungsrecht aufgrund von Personalmangel nicht eröffnet und dass wegen des Einstellungsstopps einige Inhalte der Raumordnung nicht betreut werden konnten. In dem Abschnitt über die Perspektiven nach 2026 – ich betone nach 2026! – ist nachzulesen – ich zitiere: “Es ist weiter von einer strukturellen personellen Unterbesetzung des Fachbereichs auszugehen. Demnach werden weiterhin nicht alle Aufgaben der Raumordnung im notwendigen Umfang bearbeitet werden können. Die zuvor genannten priorisierten Arbeiten werden versucht weiterhin durchzuführen. Aufgrund von absehbaren Personalausfällen durch Elternzeit und krankheitsbedingten Arbeitszeitreduzierungen wird die Umsetzung jedoch mehr Zeit bedürfen.”
Als ich Sie im Ausschuss während der Haushaltsberatungen auf diesen Sachverhalt hingewiesen habe, wurde ich mit einigen Allgemeinplätzen zu den Folgen des Einstellungsstopps abgewimmelt. Damit kann ich mich nicht zufrieden geben. Hier droht ganz offensichtlich ein langfristiger Schaden an der Handlungsfähigkeit der DG in diesem wichtigen Zuständigkeitsbereich.
Dazu meine Fragen:
- Welche konkreten Auswirkungen hat die fehlende oder ungenügende Bearbeitung gewisser Teilbereiche der Raumordnungszuständigkeit auf die Situation der Antragssteller und der Gemeinden?
- Teilen Sie meine Meinung, dass ein dringender Handlungsbedarf zum Abbau des Personalmangels im Fachbereich Raumordnung besteht?
- Welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie als für das Personalwesen zuständiges Regierungsmitglied zu ergreifen, um diese Missstände zu beenden?
Einschalten! Kirstens Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss I
Antwort des Ministerpräsidenten:
Ich gebe zu, dass die Formulierung der von Ihnen zitierten 4 Seiten der mehr als 1000 Seiten umfassenden Rechtfertigungserklärung zum Haushalt, Anlass zu Missverständnissen geben kann.
Zumal diese 4 Seiten zu einem Zeitpunkt verfasst wurden, als die Flexibilisierung des Einstellungsstopps noch nicht in Kraft getreten war. Ja, es gibt einen Bedarf an zusätzlichem Personal im FB Raumordnung.
Und ich bin mit sicher, dass wir über die Flexibilisierung des Einstellungsstopps diesen Bedarf erfüllen werden; ohne unser Ziel aus dem Auge zu verlieren, insgesamt im Ministerium Stellen abzubauen.
Gleichzeitig wird daran gearbeitet, ein neues Abkommen mit Namur zu schließen, um im Bereich der Globalgenehmigungen unsere Beamten zu entlasten.
Damit verbunden ist die Übertragung von Verfahrenskompetenzen im Bereich der Raumplanung.
Außerdem hat die WR mittlerweile die Handelsgenehmigungen abgeschafft. Auch das ist eine Arbeitserleichterung. Darüber hinaus haben wir in der Zwischenzeit das obligatorische städtebauliche Gutachten durch ein fakultatives Gutachten ersetzt. Auch das führt zu einer Arbeitserleichterung.
Hinzukommt, dass wir den Gemeinden mehr Autonomie geben wollen, indem wir ihnen mit Listen von Arbeiten, die keiner oder nur einer kleinen Genehmigung bedürfen, oder mit Listen von Arbeiten, für die es thematische Leitfäden gibt, eine Entscheidungshilfe an die Hand geben.
Dadurch wird eine große Anzahl von Gutachten vermieden und die Arbeit sowohl für die Gemeinde als auch für die Deutschsprachige Gemeinschaft erleichtert.
Auf Ebene der Einsprüche wird zudem eine Rechtsprechung in der Verwaltung die Arbeit der Deutschsprachige Gemeinschaft erleichtern.
Dies gilt sowohl für städtebauliche Genehmigungen als auch für Globalgenehmigungen.
Das bedeutet eine Erleichterung oder, wenn Sie so wollen, eine Stärkung für den Fachbereich.
Kurzum:
Unser Weg besteht erstens darin, Bürokratie abzubauen, Verfahren zu verschlanken und Prozesse zu beschleunigen, um Arbeitsbelastungen auf allen Ebenen einzusparen. Dazu wird das neue Raumordnungsgesetz entscheidend beitragen.
Zweitens werden wir noch enger als bisher mit der WR zusammenarbeiten und einige Zuständigkeiten übernehmen wollen, um die Kohärenz der Arbeiten zu erleichtern.
Und drittens werden die Flexibilisierung des Einstellungsstopps nutzen, um den Fachbereich Raumordnung personell aufzuwerten.