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Reform von Minister Antoniadis: „1 Behörde 75 Tage“ für Baugenehmigungsverfahren

Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Ministerpräsident Herrn Oliver Paasch

Zu der Reform von Minister Antoniadis „1 Behörde 75 Tage“ bei künftigen Baugenehmigungsverfahren

Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 09.09.2024

Zum Ende der letzten Legislaturperiode hat der ehemalige zuständige Minister für Raumordnung, Antonios Antoniadis, dem Parlament eine Reform vorgelegt, um unnötigen Bürokratieaufwand bei Genehmigungsverfahren abzubauen.

Künftig sollen die Gemeinden in rund ca. 90% der Anträge auf Baugenehmigung ohne ein Gutachten der Raumordnungsbehörde den Bauantrag genehmigen oder verweigern dürfen.

Die Reform des Ministers reduziert die Frist für die Erteilung einer Genehmigung durch die Gemeinde auf nur 75 Tage. Bisher waren 115 Tage veranschlagt.

Diese Reform spart Zeit für die Antragsteller und schafft unnötige Bürokratie ab. Die Autonomie der Gemeinde wird gestärkt. Die übergeordnete Behörde kann die Ressourcen der Fachleute in strategische Fragen der Raumplanung investieren.

Das Parlament verständigte sich auf das Inkrafttreten der Reform ab dem 1. September 2024. In der Zwischenzeit sollte das Ministerium im Auftrag der Regierung die Schulung des Gemeindepersonals durchführen.

Diese Schulung wurde bei der Anhörung der Gemeinden zum Dekretvorschlag von den lokalen Behörden gefordert und von der Regierung vor dem Inkrafttreten der Reform in Aussicht gestellt.

Aufgabe einer neuen Regierung ist es, bei laufenden Projekten für Kontinuität zu sorgen. Besonders in der Raumordnung muss Rechtssicherheit bestehen. Die Antragsteller haben zudem das Recht auf eine effiziente Information und Beratung.

Daher lautet meine Frage:

  • Hat nach Einsetzung der neuen Regierung die Schulung des Gemeindepersonals wie geplant stattgefunden?
  • Welche Rückmeldungen können Sie uns aus dieser Schulung geben?
  • Gibt es schon erste Erfahrungswerte mit der neuen Gesetzgebung?

Einschalten! Kirstens Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss I
Öffentliche Sitzung von Ausschuss I – Montag, 09. September 2024

Die Antwort des Ministerpräsidenten:

Die erste Schulung des Gemeindepersonals wird am 17.09.24 stattfinden. Für andere Akteure im Bereich der RO (Architekten, Landvermesser, Notare, etc.) wird am 19.09.24 eine öffentliche Veranstaltung stattfinden. Das wurde bereits in einer PM mitgeteilt.

Nach einer Auswertung dieser Veranstaltungen ziehen wir weitere Schulungstermin in Betracht.

Welche Rückmeldungen können Sie uns aus dieser Schulung geben?
Rückmeldungen zu diesen Schulungen kann es noch nicht gegeben haben.

Gibt es schon erste Erfahrungswerte mit der neuen Gesetzgebung?
Nein, die Anpassung ist ja erst zum 1.9., also vor 8 Tagen, in Kraft getreten. Es können also noch keine Akten nach dem neuen Modell zu Ende geführt worden sein.

Hintergrundinfos:

  • Termin stand schon fest bevor der Dekretvorschlag verabschiedet wurde – also unter ehem. Minister.
  • Eine Schulung über die Sommerferien macht wenig Sinn, deswegen bewusst in den September gelegt.
  • Schulungstermin war ursprünglich angesetzt, um über die Änderungen am verordnungsrechtlichen Teil zu informieren. Für die Dekretanpassung einen Extratermin zu veranschlagen wäre unverhältnismäßig gewesen.
  • UVCW steht den Gemeinden ansonsten ebenso als Berater zur Verfügung, insbesondere um sich über Gesetze zu informieren.