Mündliche Frage von Herrn Björn Klinkenberg an Ministerin Klinkenberg
Zu den Veränderungen in den ÖSHZ seit dem 01.01.2026
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses IV vom 14.01.2026
Frau Ministerin,
seit dem 1. Januar 2026 greifen erste zentrale Elemente der föderalen Arbeitsmarktreform: Für bestimmte Gruppen droht der Wegfall bzw. das Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenleistungen in mehreren „Wellen“, wobei eine erste Welle explizit am 01.01.2026 wirksam wurde. Damit verschiebt sich für betroffene Personen der Schwerpunkt der sozialen Absicherung – je nach individueller Situation – weg von der Arbeitslosenversicherung hin zu Unterstützungsleistungen über die ÖSHZ.
Für Ostbelgien ist diese Reform nicht nur eine statistische Veränderung, sondern eine sehr konkrete Belastungsprobe: Die ÖSHZ müssen in kurzer Zeit mehr Anträge bearbeiten, mehr Abklärungen durchführen, mehr Begleitung leisten und mehr Kontroll- und Integrationsprozesse organisieren – in einem Umfeld, das bereits heute durch Personalknappheit, hohe Fallzahlen, komplexere Lebenslagen (Wohnkosten, Energie, Gesundheit, Mobilität) und wachsende Verwaltungsauflagen geprägt ist.
Bereits im Vorfeld wurde öffentlich darauf hingewiesen, dass insbesondere einzelne ÖSHZ mit deutlich steigenden Antragstellerzahlen ab Januar 2026 rechnen und dass zusätzliche Aufgaben nicht „nebenbei“ zu bewältigen sind – zumal Verwaltungsratsmitglieder Sozialarbeiter nicht ersetzen können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die DG und die zuständigen Stellen operativ, personell und finanziell ausreichend vorbereitet sind, um zu verhindern, dass aus einer Aktivierungsreform in der Praxis eine Überlastung der ÖSHZ und damit längere Bearbeitungszeiten, geringere Betreuungsqualität und ein erhöhtes Armutsrisiko wird.
Dazu meine Fragen:
- Welche operativen Engpässe sind seit dem 01.01.2026 bereits sichtbar geworden?
- Wie viele Personen haben sich seit dem 01.01.2026 in den einzelnen ÖSHZ in Ostbelgien neu gemeldet?
- Wie viele zusätzliche Sozialarbeiter/innen wurden in Ostbelgien pro ÖSHZ seit dem 01.01.2026 tatsächlich eingestellt?
Antwort der Ministerin:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiben heute den 14. Januar 2026. Sie werden hoffentlich verstehen, dass ich Ihnen
zum heutigen Zeitpunkt keinerlei aussagekräftige Antworten auf Ihre Fragen geben kann.
Ja, die Arbeitslosengeldreform hat enorme Auswirkungen auf die Arbeit der ÖSHZ. Dazu
haben wir in diesem Hause zahlreiche Diskussionen und Dialoge geführt. Und aus diesem
Grund waren und sind der Beschäftigungsminister und ich im engen Austausch mit den ÖSHZ
und den sozialen Organisationen. Noch letzten Freitag hatten wir mit Vertretern der sozialen
Organisationen in Ostbelgien einen Austausch rund um die Reform. Kommenden Montag,
am 19. Januar gehen der Fachbereich Beschäftigung, das Arbeitsamt, mein Kabinett und die
neun ÖSHZ in den ersten Austausch seit Inkrafttreten der Reform. Die ÖSHZ werden uns
dann sicher berichten, wie viele zusätzliche Anträge eingegangen sind.
In dieser aktuell ersten Welle verlieren voraussichtlich 85 Personen in der Deutschsprachigen
Gemeinschaft ihr Arbeitslosengeld. Doch wie viele davon bei den hiesigen ÖSHZ vorstellig
werden, um Eingliederungseinkommen zu beantragen, hängt von vielen Faktoren ab und ist
nicht vorhersehbar.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir Ihnen zu gegebener Zeit aussagekräftige Zahlen zur
Anzahl Personen liefern, die nach dem Arbeitslosengeld Eingliederungseinkommen beantragt
haben. Ein entsprechendes Monitoring wird es sowohl auf regionaler als auch auf föderaler
Ebene geben. Über Neueinstellungen zum 1. Januar liegen mir zum jetzigen Zeitpunkt
ebenfalls keine Informationen vor.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

