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Verbot der Hausschlachtungen setzt Tierhalter unter Generalverdacht


Zwei verschiedene Themen – ein widersprüchlicher Kurs

„Ich halte es für wichtig, klar zwischen Hofschlachtung und Hausschlachtung zu unterscheiden“, betont Spies.
„Während das Pilotprojekt zur Hofschlachtung darauf abzielt, Schlachtungen direkt am landwirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, geht es bei der Hausschlachtung um das private Schlachten von Tieren durch Kleintierhalter. Diese beiden Dinge dürfen nicht vermischt werden.“

In seiner ersten Frage erkundigte sich der Abgeordnete nach dem Stand des Pilotprojekts der Universität Lüttich, das den praktischen Rahmen für mobile Schlachteinheiten schaffen soll. Ministerpräsident Dolimont bestätigte, dass eine entsprechende Konvention mit der Universität Lüttich bereits im Juli unterzeichnet wurde. Das Projekt soll ab Juli 2025 bis Juni 2027 laufen, mit einer mobilen Schlachteinheit, die wissenschaftlich begleitet wird. Seit Mai 2021 flossen insgesamt bereits rund 365.000 Euro öffentlicher Mittel in Studien und Vorarbeiten zur praktischen Umsetzung der Hofschlachtung.
Ziel sei es, „den Stress der Tiere beim Transport zu vermeiden und das Tierwohl durch kürzere Wege und vertraute Umgebungen zu verbessern“, so Dolimont.

Spies begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich:

„Ich spreche mich klar für dieses Pilotprojekt aus. Hofschlachtungen sind ein innovativer, tierfreundlicher und praxisnaher Ansatz, der die bestehenden Strukturen sinnvoll ergänzen kann. Es wäre unrealistisch zu erwarten, dass Hofschlachtungen die Schlachthöfe ersetzen – doch sie können eine wertvolle Ergänzung sein, gerade für kleinere Betriebe.”


Hausschlachtungsverbot trifft die Realität im ländlichen Raum nicht

Deutlich kritischer zeigt sich Spies hingegen beim zweiten Thema, der geplanten vollständigen Untersagung der privaten Hausschlachtung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Zuchtwild.
Das private Schlachten von Kaninchen und Geflügel soll laut Dolimont zwar weiterhin erlaubt bleiben, „doch wie lange noch?“, fragt Spies.

„Gerade in unseren ländlichen Gebieten gibt es viele Menschen, die ein paar Schafe oder Ziegen halten – nicht gewerblich, sondern für den Eigenbedarf. Diese künftig zu zwingen, für jedes Tier den weiten Weg in einen Schlachthof auf sich zu nehmen, ist schlicht realitätsfremd“, erklärt Spies.
„Natürlich muss jede Schlachtung fachgerecht und tierschutzgerecht erfolgen – aber ein generelles Verbot ist keine Lösung. Es ist ein pauschales Misstrauensvotum gegenüber all denjenigen, die verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgehen.“

In der Parlamentsdebatte hatte Spies den Widerspruch in der Haltung der Regierung direkt angesprochen:

„Ich finde Ihre Position etwas widersprüchlich. Einerseits wollen Sie Hofschlachtungen erlauben, um die Transportwege zu verkürzen und das Tierwohl zu verbessern – andererseits verbieten Sie die Hausschlachtung komplett. Das passt nicht zusammen.“

Der Minister begründete das Verbot damit, dass „die ordnungsgemäße Betäubung der Tiere durch Privatpersonen kaum gewährleistet werden könne“ und Kontrollen bei privaten Haltern „praktisch unmöglich“ seien.
Spies sieht darin eine unverhältnismäßige Maßnahme:

„Statt grundsätzlich alle privaten Schlachtungen zu verbieten, sollte man gezielt Aufklärung, Ausbildung und Kontrolle fördern. Einzelne Missstände dürfen nicht dazu führen, dass alle Tierhalter unter Generalverdacht gestellt werden.“


Kleiner Hoffnungsschimmer – aber viel Unsicherheit

Positiv wertet Spies immerhin, dass es laut der Antwort des Ministers für professionelle Tierhalter eine Ausnahme vom Verbot geben soll. So sollen Tierhalter, die bei der ARSIA (dem wallonischen Tierregister) offiziell als landwirtschaftliche Betriebe registriert sind auch künftig eigene Tiere schlachten dürfen. Allerdings nur, wenn das Fleisch ausschließlich für den Eigenverbrauch des eigenen Haushalts bestimmt ist.


Fazit

Laut Spies trifft das geplante Verbot demnach vor allem Hobbytierhalter und Kleinstbetriebe, die keine offizielle Registrierung besitzen – also genau jene, die meist nur wenige Tiere halten und traditionell für den Eigenbedarf schlachten.

Spies fordert die wallonische Regierung auf, „mit mehr Augenmaß“ vorzugehen:

„Das Tierwohl darf nicht als Vorwand dienen, um traditionelle und verantwortungsvolle Formen der Tierhaltung im ländlichen Raum zu unterbinden. Wer die Realität vor Ort kennt, weiß, dass Tierwohl und Hausverstand Hand in Hand gehen können.“

Zugleich betont er die Bedeutung einer sachlichen und differenzierten Diskussion:

„Wir müssen Hofschlachtung und Hausschlachtung getrennt betrachten. Während ich das Projekt der Hofschlachtung voll unterstütze, kann ich das geplante Verbot der privaten Hausschlachtung nicht begrüßen. Ich befürchte, dass die Regierung hier an der Lebensrealität vieler Menschen im ländlichen Raum vorbeipolitisiert.“


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