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Weniger Geld für die Lebensmittelhilfe

Mündliche Frage von Frau Mechthilde Neuens an Ministerin Klinkenberg

Zur Unterstützung der Lebensmittelbank des Roten Kreuzes
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses IV vom 12.02.2025

Laut unseren Informationen fällt die Unterstützung der Lebensmittelbank des Roten Kreuzes durch die DG dieses Jahr kürzer aus. Der Zuschuss der DG für die Schwächsten der Schwachen unserer Gesellschaft wird in diesem Jahr von 60.000 Euro auf 40.000 Euro reduziert. 33,3 % auf dem Rücken derjenigen, die sich regelmäßig in der Schlange vor der Lebensmittelbank anstellen, weil das Geld fürs Essen nicht ausreicht. 33,3 % Kürzung – sollte das stimmen, dann stellt sich die Frage, in welchen anderen Bereichen die Regierung den Rotstift so dick angesetzt hat wie hier.

Dies angesichts der Tatsache, dass die Lebensmittelpreise und sonstigen Lebenshaltungskosten weiterhin auf einem hohen Niveau liegen und aufgrund der angekündigten Sparmaß-nahmen der neuen Föderalregierung die Zahl der Betroffenen weiter ansteigen wird. Hat die Regierung mit den Ehrenamtlichen des Roten Kreuzes gesprochen, frage ich mich. Ich fürchte nicht. Denn an den Ausgabestellen in Ostbelgien spricht man leider von einer Zunahme der Not und ganz sicher nicht von einer Entspannung.
Mit dem Ende der Ukraine-Hilfen die Kürzung zu begründen, wäre nicht redlich, da die Zahl der Empfänger weiterhin hoch ist und die Preise für viele Lebensmittel teilweise sogar gestiegen sind.
Auch wurden die Ukraine-Mittel im Unterrichtswesen zurecht nicht gekürzt, wieso sollte man die Lebensmittelhilfe kürzen?

Daher stelle ich Ihnen heute folgende Fragen:

  • Können Sie bestätigen, dass die Lebensmittelhilfe in dieser Größenordnung gekürzt wurde?
  • Wenn ja, wie begründet die Regierung diese unsoziale Maßnahme angesichts der Empfängerzahlen und der hohen Lebenshaltungskosten?
  • Ist die Regierung bereit, gegebenenfalls diese unsoziale Sparmaßnahme zurückzunehmen?

Einschalten! Mechthildes Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss IV

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

erlauben Sie mir zunächst zwei Richtigstellungen. Beim Roten Kreuz handelt es sich um die Lebensmittelhilfe und nicht um eine Lebensmittelbank. Die Lebensmittelhilfe des Roten Kreuzes verteilt die Lebensmittel direkt an die Bedürftigen; die neun belgischen Lebensmittelbanken fungieren als Vermittler zwischen Spendern und Organisationen.

Es ist auch nicht korrekt, dass die im Rahmen der Ukraine-Krise zusätzlich bereitgestellten Mittel im Unterrichtswesen nicht gekürzt wurden. Im Jahr 2022 hat es eine einmalige Zusatzbezuschussung für die ukrainischen Schüler gegeben, die bereits in den Jahren 2023 und 2024 eingestellt wurde. Seitdem greift ausschließlich die ohnehin geltende Regelung für erstankommende Schüler.

Bis 2019 einschließlich betrug der Pauschalzuschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Lebensmittelhilfe des Roten Kreuzes Ostbelgien 22.115 Euro. Dieser Zuschuss dient der Lebensmittelhilfe für den Ankauf, die Beschaffung, die Lagerung und die Verteilung der Lebensmittel. 2020 hat die Lebensmittelhilfe zur Abfederung der Coronamaßnahmen zusätzlich zu dem Pauschalzuschuss weitere 22.000 Euro erhalten, die ab 2021 in den Pauschalzuschuss integriert worden sind, wodurch dieser sich seitdem auf 44.115 Euro beläuft, also quasi verdoppelt wurde.

Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 hat das Belgische Rote Kreuz, genauer gesagt die Lebensmittelhilfe der Deutschsprachigen Rotkreuzgemeinschaft jeweils einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 Euro erhalten. Dies war eine explizit als befristet ausgewiesene Maßnahme im Rahmen der Ukraine-Krise, um den gestiegenen Bedarf durch die Aufnahme von Geflüchteten im Rahmen der Ukraine-Krise aufzufangen.

Im Rahmen des Begleitausschusses, der einmal pro Jahr zwischen der Lebensmittelhilfe, meinem Kabinett und dem Ministerium stattfindet, wurde die Deutschsprachige Rotkreuzgemeinschaft bereits darauf hingewiesen, dass für den gesamten Sozialbereich die befristeten Mittel im Rahmen der Ukraine-Krise ab dem Jahre 2025 aufgehoben werden. Mit dem Fachbereich Soziales des Ministeriums behalten wir die Entwicklung des Dienstes im Auge und werden die Auswirkungen gemeinsam mit den Akteuren analysieren und bei Bedarf nachjustieren.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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