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Zuständigkeit für die Kleinkindbetreuung

Mündliche Frage von Frau Mechtilde Neuens an Ministerin Klinkenberg

Zur Zuständigkeit für die Kleinkindbetreuung

Regierungskontrollsitzung des Ausschusses IV vom 11.09.2024

In der vergangenen Legislaturperiode war die Zuständigkeit für die Kleinkindbetreuung der Unterrichtsministerin zugeordnet worden. Dies wurde damals mit der engen inhaltlichen Synergie zwischen Kleinkindbetreuung und Schulwesen, insbesondere im Bereich der außerschulischen Betreuung, begründet. Die in den letzten Jahren durchgeführten Reformen haben diese Synergien noch verstärkt und die weitere Entwicklung dürfte noch mehr in diese Richtung gehen.

Dazu meine Fragen:

  • Aus welchen Gründen ist die Zuständigkeit für die Kleinkindbetreuung nicht beim Unterrichtsminister belassen, sondern an die Sozialministerin übertragen worden?
  • Wie stehen Sie zu einer stärkeren Verzahnung der außerschulischen Betreuung mit dem Schulwesen?

Einschalten! Mechtildes Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss IV
Öffentlichen Sitzung von Ausschuss IV – Mittwoch, 11. September 2024

Die Antwort der Ministerin:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Kinderbetreuung und das Unterrichtswesen sind wichtige Säulen in den Zuständigkeiten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Beide kommen einem wichtigen Erziehungs- und Bildungsauftrag nach.

Im Rahmen der umfassenden Reform in der Kinderbetreuung haben wir prüfen lassen, ob die Kinderbetreuung in das Unterrichtswesen integriert werden könnte. Dabei haben die Juristen darauf hingewiesen, dass das Dienstrecht des Unterrichtswesens für die Kinderbetreuung nicht passend ist. Aus diesem Grund sind wir den Weg einer Paragemeinschaftlichen Einrichtung außerhalb des Unterrichtswesens gegangen.

Es besteht aber durchaus eine Verzahnung zwischen der außerschulischen Betreuung des Zentrums und dem Unterrichtswesen. Das ZKB greift oftmals auf Räumlichkeiten der Schulen zurück, um außerschulische Betreuung anzubieten. Wie Sie eben gehört haben, konnte das Zentrum zu Schulbeginn insgesamt 161 zusätzliche Plätze in der außerschulischen Betreuung an verschiedenen Standorten schaffen.

Im Dekret zur Schaffung des Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung wurde zudem die Förderung der frühkindlichen Entwicklung fest verankert. Das ZKB hat den Auftrag, eine auf wissenschaftlichen Standards beruhende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und frühkindliche Entwicklungsförderung zu gewährleisten. Ich kann Ihnen versichern, dass die zuständigen Mitarbeiterinnen des ZKB diesen Antrag sehr ernst nehmen und die notwendige Expertise dafür mitbringen. Zudem sitzt das ZKB als Schlüsselakteur der Vision 2040 für das Bildungswesen mit am Tisch. Eine Verzahnung mit dem Bildungswesen gibt es also. Zumal ich in der letzten Legislaturperiode sowohl für das Bildungswesen als auch die Kinderbetreuung zuständig war, so dass mir beide Zuständigkeiten bestens bekannt sind. So werde ich auch weiterhin dafür sorgen, dass der Übergang von Kinderbetreuung zur Schule und die Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischer Betreuung bestmöglich funktionieren. Ebenso viele Verzahnungen gibt es übrigens zwischen der Kinderbetreuung und dem Familienbereich.

Und so haben wir in der letzten Legislaturperiode Erfahrungen gesammelt, die zeigen, dass die Kinderbetreuung besser bei der Zuständigkeit Familie als im Bildungsbereich angesiedelt ist. Andersherum haben wir aber auch festgestellt, dass es sinnvoller ist, die Eltern-Kind-Bildung und die Eltern-Kind-Kurse, die Kaleido anbietet, nicht mehr wie bisher beim Minister für Familie, sondern beim Bildungsminister anzusiedeln, da es hier tatsächlich vermehrt um Bildungsarbeit geht. Deshalb habe ich meinem Kollegen Bildungsminister vorgeschlagen, ihm diese Kompetenzen zu übertragen, womit er aus Gründen der Kohärenz auch einverstanden war.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.