Mündliche Frage von Herrn Björn Klinkenberg an Ministerin Klinkenberg
Zu einer Bestandsaufnahme in der ostbelgischen Behindertenpolitik
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses IV vom 10.06.2026
Die Größe einer Gesellschaft zeigt sich darin, ob es ihr gelingt, alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Doch leider verfügen nicht alle Personen über die gleichen Voraussetzungen.
Daran erinnert das Memorandum 2024 der Vereinigungen „Blindenhilfswerk Eupen und Umgebung” VoG, „Hörgeschädigte Ostbelgiens” VoG sowie der Unabhängigen Vereinigung für Personen mit einer Behinderung. Das Dokument, das den politischen Akteuren Ostbelgiens nach der Gemeinschaftswahl überreicht wurde, enthält zahlreiche Verbesserungsvorschläge für Menschen mit Beeinträchtigungen – insbesondere in den Bereichen Zugänglichkeit, Arbeit, Armutsbekämpfung und Freizeit. Darüber hinaus wird eine deutlich bessere Datenlage für Ostbelgien gefordert.
Gefordert werden unter anderem Anpassungen und Präzisierungen bestehender Dekrete. Die Infrastruktur soll inklusiver gestaltet und die analoge sowie digitale Barrierefreiheit gestärkt werden. Menschen mit Beeinträchtigungen, die arbeiten möchten, sollen dazu auch tatsächlich die Möglichkeit erhalten. Gleichzeitig muss der überdurchschnittlich hohen Armutsgefährdung von Personen mit Beeinträchtigungen entgegengewirkt werden. Schlussendlich sollte jeder Mensch – unabhängig von physischen, psychischen oder psychosozialen Einschränkungen – die notwendigen Möglichkeiten und Hilfsmittel erhalten, um am sozialen Leben teilnehmen zu können.
Wir als SP teilen diese Einschätzungen ausdrücklich. Jeder Mensch hat das Recht, einen Platz in unserer Gesellschaft zu finden, an dem er sich wohl und angenommen fühlen kann.
Es sind nun etwa zwei Jahre vergangen, seitdem das Memorandum ausgehändigt wurde. Im Anbetracht des Datums und des vergangenen Zeitraums sehen wir dies als Anlass, Ihnen folgende Fragen zu stellen:
- Welche Punkte aus dem Memorandum 2024 wurden bereits umgesetzt?
- Gibt es bei der Umsetzung der noch offenen Maßnahmen einen konkreten Zeitplan?
- Inwieweit werden die bisherigen und zukünftigen Maßnahmen gemeinsam mit den erwähnten Vereinigungen evaluiert?
Antwort der Ministerin:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das besagte Memorandum umfasst alle Lebensbereiche. In der mir zur Verfügung stehenden Zeit werde ich nicht auf alle Aspekte eingehen können, ich beschränke mich daher auf die Erläuterungen zu einigen grundlegenden Punkten.
- Verbesserung der Datenlage
In Belgien und auf europäischer Ebene existiert keine einheitliche Definition des Begriffs „Behinderung“. Je nach Fachgebiet und Kontext wird dieser unterschiedlich verstanden – medizinisch als individuelle Beeinträchtigung, sozial als Folge von Barrieren in Umwelt und Gesellschaft oder bio-psychosozial als Zusammenspiel von gesundheitlichen Einschränkun-gen, persönlichen Faktoren und Umweltbedingungen. Die Dienstleistungen der DSL – ebenso wie jene in der Wallonischen Region und in Flandern – orientieren sich daher nicht an Diagnosen, sondern am individuellen Unterstützungsbedarf. Entsprechend werden im Jahresbericht Statistiken zu den gewährten Leistungen geführt, beispielsweise zu den Begleiteten Wohnformen, Tagesstätten, Wohneinrichtungen, therapeutischen Diensten und Entlastungsangeboten. Zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs werden wissenschaftlich fundierte Instrumente wie der BelRAI Screener, das Instrument ICF Wohnen oder ICF Arbeit bzw. das föderale Punktesystem eingesetzt. Diese ermöglichen eine bedarfsorientierte Bewertung unabhängig von einer medizinischen Diagnose. - Zugänglichkeit und Barrierefreiheit
Anders als im Memorandum dargestellt, verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft über eine verbindliche Definition von Barrierefreiheit. Die entsprechenden Anforderungen für bezuschusste Infrastrukturen sind im Erlass vom 12. Juli 2007 festgelegt. Im Rahmen von Ostbelgien 2040 wird dieser Erlass an aktuelle technische Entwicklungen angepasst. Der entsprechende Entwurf soll noch in diesem Jahr in erster Lesung verabschiedet werden. Gemeinden, der Beirat für Personen mit Beeinträchtigung und der Verwaltungsausschuss der DSL werden hierzu eine Einschätzung abgeben.
Im Bereich der digitalen Barrierefreiheit wurde auf Grundlage der EU-Richtlinie 2016/2102 und des Dekrets vom 15. Oktober 2018 eine Kontrollstelle eingerichtet. Diese unterstützt die Einrichtungen durch Mustertexte und Sensibilisierungsmaßnahmen. Obwohl die Deutsch-sprachige Gemeinschaft lediglich zu einem vereinfachten Audit pro Jahr verpflichtet ist, geht die Kontrollstelle regelmäßig über diese Mindestanforderungen hinaus. - Armut
Im Memorandum wird darauf hingewiesen, dass Personen mit Unterstützungsbedarf ihre Rechte nicht immer kennen. Die DSL stellt deshalb barrierefreie Informationen zu Themen wie Wohnen, Arbeit, Familie, Gesundheit, Hilfsmittel, finanzielle Beihilfen und Barrierefreiheit bereit. Darüber hinaus können sich Betroffene und Angehörige über eine kostenlose Telefonnummer beraten lassen.
Bei individuellem Unterstützungsbedarf begleitet ein Orientierer die betroffene Person, erstellt gemeinsam mit ihr einen Unterstützungsplan und begleitet dessen Umsetzung.
Die Frage, inwieweit Unterstützungsleistungen stärker an finanzielle Ressourcen gekoppelt werden sollen, wird derzeit geprüft. Bisher orientieren sich Leistungen wie Hilfsmittel, Wohnungsanpassungen und Pflegegeld in erster Linie am Unterstützungsbedarf. Da eine reine Einkommensorientierung den tatsächlichen Bedarf nur unzureichend berücksichtigt, werden derzeit Modelle entwickelt, die Unterstützungsbedarf und Einkommen miteinander verbinden. Die zuständigen Gremien werden in diese Arbeiten einbezogen. - Arbeit
Das Referat Inklusive Beschäftigung des Arbeitsamtes betreut derzeit 496 Menschen mit Beeinträchtigung. Die Angebote reichen von beruflicher Orientierung und Praktika über betriebliche Ausbildungen und Langzeitpraktika bis hin zu Beschäftigungsprogrammen, Weiterbildungen in leichter Sprache und individueller Beratung.
Die Zusammenarbeit erfolgt mit zahlreichen Partnern, darunter Gemeinden, Schulen, Ministerien, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Unternehmen und Sozialbetrieben. Obwohl es in Ostbelgien keine verpflichtende Einstellungsquote gibt, wird die Arbeit des Referats von den Arbeitgebern grundsätzlich positiv aufgenommen.
Beschützende Werkstätten erfüllen sowohl einen sozialen als auch einen wirtschaftlichen Auftrag. Sie müssen einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen selbst erwirtschaften und setzen daher bewusst auf gemischte Belegschaften. Im Gegensatz zu Deutschland erhalten Perso-nen mit Unterstützungsbedarf bei uns einen regulären Arbeitsvertrag und ein Gehalt wie ihre Kolleginnen und Kollegen. - Freizeit
Die bisherige EDC-Karte wird künftig als Europäische Karte eingeführt. Die konkreten Vorteile werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt. Die Karte dient nicht als Behindertenausweis und enthält keine Angaben zur Art einer Beeinträchtigung.
Zurzeit wird ein nationales Zusammenarbeitsabkommen ausgearbeitet, um eine einheitliche Anwendung der Karte in Belgien sicherzustellen. Anschließend wird es auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft darum gehen, Anbieter im Sport- und Freizeitbereich für entsprechende Vergünstigungen zu sensibilisieren. In die Arbeiten ist die nationale Plattform der Beiräte für Personen mit Unterstützungsbedarf eingebunden.
Die Europäische Parkkarte fällt in die Zuständigkeit der Regionen und des Föderalstaates. Die Umsetzung der entsprechenden europäischen Vorgaben wird derzeit vorbereitet. Die DSL informiert bereits heute über die Voraussetzungen und Zugangsbedingungen für den Erhalt der Parkkarte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
