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Änderung der Energieprämien in der DG

Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Ministerpräsident Paasch

Zur Änderung der Energieprämien in der DG
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 11.05.2026

Per Erlass vom 19. März 2026, der am 21. April im Staatsblatt erschienen und am 1. Mai in Kraft getreten ist, hat die Regierung das im September 2021 eingeführte Prämiensystem zur Steigerung der Energieeffizienz der Wohngebäude abgeändert.

Neben technischen Dekretanpassungen wurde vor allem eine Einkommensobergrenze eingeführt, bei deren Überschreitung das Anrecht auf eine Prämie entfällt. Diese Obergrenze wurde letztendlich auf ein steuerpflichtiges Haushaltseinkommen von 81.700 Euro festgelegt, das sich um 5.000 Euro pro unterhaltsberechtigter Person erhöht.

Die Energieprämien haben seit Übernahme der diesbezüglichen Zuständigkeit zweifellos einen wichtigen und vor allem konkreten Beitrag zum Erreichen der ostbelgischen Klimaziele geleistet. Ohne Zweifel ist es richtig, finanzschwächere Haushalte gezielt und verstärkt zu unterstützen und reine Mitnahmeeffekte bei Großverdienern zu vermeiden. Mit der nun beschlossenen Einkommensobergrenze, die übrigens bedeutend tiefer liegt als die ursprüng-lich von der Regierung in ihrem Vorentwurf vom 06/11/2025 festgehaltene Summe von 114.400 Euro, werden aber auch zahlreiche Haushalte von der Prämie ausgeschlossen, die ein monatliches steuerpflichtiges Einkommen über etwa 6.600 Euro haben und die man keineswegs zu den Großverdienern zählen kann. Diese Einkommenskategorie bildet einen Teil der aktiven Bevölkerung, der meines Erachtens ganz besonders an Investitionen zu Energiesparmaßnahmen interessiert sein dürfte.
Dazu lauten meine Fragen:

Dazu lauten meine Fragen:

  • Wie schätzt die Regierung die Folgen der Zugangsbegrenzung zu den Energieprämien auf die Investitionstätigkeit der ostbelgischen Bevölkerung ein?
  • Auf welchen Kriterien beruht die Einkommensobergrenze von 81.700 Euro?
  • Sieht die Regierung alternative Fördermaßnahmen für die Einkommenskategorie vor, die über der festgelegten Obergrenze liegt, aber nicht zu den Großverdienern gehört, für die eine Energieprämie einen reinen Mitnahmeeffekt darstellt?

Antwort des Ministers:

Wir haben in der Tat entschieden, die Einkommensobergrenze für Energieprämien auf 81.700 EUR festzulegen. Hinzukommen 5000 EUR pro unterhaltsberechtigtes Kind. Das haben wir über eine Pressemitteilung und eine Anpassung der entsprechenden Broschüre bereits mitgeteilt.

Wir wollen die verfügbaren öffentlichen Mittel stärker auf jene Bürgerinnen und Bürger ausrichten, für die energetische Sanierungsmaßnahmen eine besonders große finanzielle Belastung darstellen.

Ziel der Reform ist es daher nicht, Investitionen in Energieeffizienz zu bremsen, sondern die soziale Treffsicherheit des Prämiensystems zu erhöhen und Mitnahmeeffekte zu begrenzen.

Wie Sie unseren Haushaltsentwürfen entnehmen können, werden wir auch weiterhin 4 Millionen EUR pro Jahr in Energieprämien für private Haushalte investieren. 4 Millionen EUR… das ist im Proporz weit mehr, als die anderen Gliedstaaten hierfür zur Verfügung stellen.

4 Millionen EUR, das ist 8 Mal mehr als wir seit der Zuständigkeitsübertragung von der WR hierfür erhalten. Und es ist 8 Mal mehr, als die WR vor der Zuständigkeitsübertragung in Energieprämien auf unserem Gebiet investiert hat. Wir haben also nicht vor, in diesem Bereich zu sparen.

Wir sind davon überzeugt, dass die Investitionstätigkeit der ostbelgischen Bevölkerung nicht darunter leiden wird. Von der neuen Einkommensobergrenze sind laut Stabel 11 % der Haushalte in unserer Gemeinschaft betroffen. 89 % aller Haushalte können demnach weiterhin in den Genuss unserer Prämien kommen.

Die Regierung geht davon aus, dass die Nachfrage nach energetischen Investitionen weiterhin hoch bleiben wird, da steigende Energiekosten und die Notwendigkeit der Klimaanpassung auch für Haushalte oberhalb der Einkommensgrenze starke Anreize darstellen.

Zudem bleiben die bestehenden Förderinstrumente insgesamt erhalten, sodass weiterhin Unterstützung für den Großteil der Bevölkerung gewährleistet ist. Während in einem ersten Vorentwurf noch eine höhere Einkommensgrenze vorgesehen war, hat die Regierung im Verlauf des Konsultationsprozesses zahlreiche Rückmeldungen aus Fachkreisen, dem Beirat für Wohnungswesen und Energie sowie weiteren gesellschaftlichen Akteuren erhalten.

Diese Rückmeldungen haben deutlich gemacht, dass die öffentlichen Mittel noch gezielter dort eingesetzt werden sollen, wo energetische Investitionen ohne Unterstützung nur schwer realisierbar wären.

Die Einkommensobergrenze von 81.700 Euro basiert auf den Beträgen, die die WR für die Vergabe von Sozialkrediten der SWCS (Société wallone du crédit sociale) festgelegt hat.
Die zusätzliche Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen durch einen Zuschlag von 5.000 Euro pro Person trägt zudem der tatsächlichen finanziellen Belastung unterschiedlicher Haushaltssituationen Rechnung.

Die Regierung wird prüfen, inwiefern ergänzende Maßnahmen – etwa zinsgünstige Finanzie-rungslösungen, wie diese bereits heute über der SWCS (Société wallone du crédit sociale) und den FLW (Fond du Logement de Wallonie) für bestimmte Investitionen vergeben werden – entwickelt oder verstärkt werden können.

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