Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Minister Antonios Antoniadis
Zum geplanten Infrastrukturvorhaben für betreutes bzw. begleitetes Wohnen
Am zurückliegenden 15. Dezember 2022 hat das Parlament nicht nur den Haushalt für das kommende Jahr, sondern auch den angepassten Infrastrukturplan für die Jahre 2022 und 2023 verabschiedet.
Laut besagtem Infrastrukturplan ist der Bau einer Immobilie mit 28 betreuten Wohnungen (Senioren) und begleitetem Wohnen (Menschen mit einer Beeinträchtigung) vorgesehen. Auf den bedeutenden Bedarf im Zusammenhang mit der letztgenannten Wohnform und dem diesbezüglich in Frage kommenden Personenkreis habe ich bereits im vergangenen Jahr mit einer mündlichen Frage hingewiesen.
Indes belaufen sich die mit dem genannten Infrastrukturvorhaben einhergehenden Projektkosten auf 15,7 Millionen Euro.
Hierzu lauten meine Fragen:
- Welchen aktuellen Stand der Vorbereitungen hat dieses Projekt inzwischen erreicht?
- Welche konkreten Voraussetzungen werden in diesem Zusammenhang für den Betreuungsbedarf der jeweiligen Wohnformen und betroffenen Personenkreise geschaffen?
- Welche genauen Rahmenbedingungen werden in der damit verbundenen Planungsgenehmigung berücksichtigt?
Antwort des Ministers:
Zu einem selbstbestimmten Leben müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Das Wohnen gehört auf jeden Fall dazu. Je nach Situation brauchen Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Senioren eine angepasste Infrastruktur und eine Umrahmung, um selbstbestimmter Leben zu können.
Dessen ist sich die Regierung der DG durchaus bewusst und deshalb fördern wir entsprechende Projekte.
Das Projekt in Kelmis zielt auf diese Bedürfnisse hin. Für Senioren sollen 28 betreute Wohnungen entstehen.
Beim betreuten Wohnen geht es um Personen über dem Pensionsalter, die noch nicht in ein Wohn- und Pflegezentrum einziehen, aber den nächsten Schritt raus aus einer völlig eigenständigen Wohnsituation gehen wollen. In der Anmietung der Wohnung ist ein Notrufservice enthalten. Zudem können weitere Dienstleistungen des Wohn- und Pflegezentrums (WPZS) eingekauft werden.
Einzig Pflege muss der Mieter bei einem Anbieter der häuslichen Hilfe persönlich beantragen. Diese wird nicht vom WPZS gewährleistet.
Das begleitete Wohnen richtet sich sowohl an Personen mit leichter Beeinträchtigung, d.h. an das Zielpublikum von Wohngemeinschaften und Trainingswohnungen und an Personen mit mittlerem bis hohem Unterstützungsbedarf, die aktuell in Wohnressourcen und Wohnheime wohnen.
Für diesen Personenkreis sind insgesamt 14 Wohnungen.
Projektpartner sind die VoG Kathleos als Antragsteller, die Gemeinde Kelmis, die Regierung der DG mit den betroffenen Fachbereichen und die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL).
Das Projekt umfasst mehrere Etappen. Es gilt, eine Städtebaugenehmigung einzuholen.
Es bedarf außerdem einer Ausschreibung und einer vollständigen Akte, damit wir das Bauprojekt definitiv zusagen können. Diese Etappen werden aktuell vorbereitet. Mit der DSL und dem Fachbereich Gesundheit und Senioren wird aktuell das Konzept geprüft.
Für das betreute Wohnen benötigt man eine Betriebsgenehmigung. Zuvor wird ein Planungsgenehmigung erteilt.
Die Planungsgenehmigung habe ich vergangene Woche unterzeichnet, nachdem der Beirat für Seniorenunterstützung ein positives Gutachten unter Bedingungen ausgestellt hat.
Die Bedingungen umfassen verschiedene Aspekte, darunter die Garantie der behindertengerechten Gestaltung der Wohnungen, die Finanzen oder die Einbindung des Personals, die zu keiner Überbelastung führen darf.
Meine Zusage ist an einigen dieser Bedingungen gebunden, damit später aus der Planungs- eine Betriebsgenehmigung werden kann.
Dadurch, dass der Antragsteller nun die Planungsgenehmigung bekommen hat, wurde aber auf jeden Fall ein sehr wichtiger Schritt nach vorne gemacht.