Mündliche Frage von Frau Mechtilde Neuens an Ministerin Klinkenberg
Zu Investitionen im öffentlich geförderten Wohnungsbau
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses IV vom 11.09.2024
Zum Ende der Legislaturperiode hat das Parlament auf Vorschlag des ehemaligen zuständigen Ministers für Wohnungsbau, Antonios Antoniadis, umfangreiche Reformen auf den Weg gebracht.
Vor allem im öffentlich geförderten Wohnungsbau enthält das Dekret zahlreiche Neuerungen. So hat die Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft Ostbelgien, kurz ÖWOB, einen umfangreichen Werkzeugkasten erhalten, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Wohnungsvergabe auf neue Füße zu stellen.
Für Investitionen in die Steine hatte die Regierung ein Paket von 67 Millionen Euro geschnürt. 30 Millionen Euro wurden als Kapital bereits gezeichnet und an die Gesellschaft ausgezahlt. Weitere 37 Millionen können nach Bedarf von der ÖWOB abgerufen werden. Die Finanzmittel dienen dazu, den Bestand energetisch zu sanieren und auf Vordermann zu bringen. Hierzu wurden zwei Drittel des Kapitals veranschlagt. Das letzte Drittel ist zudem für Neubauten vorgesehen. Angesichts der Preisentwicklung der letzten Jahre glauben wir, dass weitaus mehr Mittel notwendig sein werden.
Neben den Investitionsmöglichkeiten enthält der Werkzeugkasten des Dekrets auch große Veränderungen im Vergabesystem der Wohnungen. So soll die Gesellschaft künftig besser gegen Fehlbelegung vorgehen können. Zudem soll die soziale Durchmischung erhöht werden können. Außerdem wird eine Priorität auf Arbeit und die Bevölkerung aus Ostbelgien gelegt. Mieter müssen Sprachkenntnisse nachweisen und sich bei Arbeitslosigkeit aktiv um Arbeit bemühen.
Das alles soll zusätzlich mit mehr sozialer Betreuung und einem Hausmeisterdienst umrahmt werden. Auch hierfür wurden die finanziellen Mittel vorgesehen.
Ganz wichtig ist es jetzt, dass diese bedeutende Reform zügig in einem Erlass Niederschlag findet. Parallel, so hatte es der Minister den Parlamentariern im Mai erklärt, muss eine Software für die ÖWOB entwickelt werden. Ohne den Erlass und die Informatik können die neuen Vergabekriterien keine Anwendung finden.
Meine Frage lautet daher heute:
- Welchen Zeitplan sieht die Regierung für das Inkrafttreten des Erlasses vor?
- Wie lautet der Stand der Dinge in diesem bedeutenden Projekt?
- Ist eine öffentliche Ausschreibung für die Entwicklung der Software erstellt worden?
Einschalten! Mechtildes Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss IV
Die Antwort der Ministerin:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Regierung bringt im Rahmen eines Investitionsprogramms in der Zeitspanne zwischen dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026 in das Kapital der ÖWOB einen Gesamtbetrag in Höhe von 30 Millionen Euro ein.
Das eingebrachte Kapital dient zur energetischen Sanierung des Wohnparks der ÖWOB sowie zum Bau oder Kauf von zusätzlichen Wohnungen, die durch die ÖWOB verwaltet werden.
Die Umsetzung des Wohnungsbau-Infrastrukturplans wird in den Sitzungen des Begleitaus-schusses geprüft.
Die 30 Millionen Euro wurden noch nicht integral ausgezahlt, lediglich ca. 12 Millionen Euro. Die zusätzlichen 37 Millionen wurden noch nicht schriftlich vereinbart. Hierüber entscheidet die Regierung bzw. das Parlament.
Der Artikel 53 des Dekrets vom 6. Mai 2024 zur Abänderung des Gesetzbuches über nach-haltiges Wohnen und des Dekrets vom 18. März 2002 zur Infrastruktur besagt, dass das Dekret an einem von der Regierung festzulegenden Datum in Kraft tritt. Dieser Zeitpunkt muss noch bestimmt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl von Elementen zur Vergabe, zur Zuweisung, zum Antragsteller, zur Kontrolle, zum Einspruch, zur Finanzierung usw. es augenblicklich noch nicht erlauben, das Dekret in der aktuellen Form in Kraft treten zu lassen. Die Arbeiten sind also noch nicht beendet. Sie haben sicher Verständnis, dass dies im Austausch mit der ÖWOB geschehen muss. Die Regierung wird sich daher die notwendige Zeit nehmen, um eine bestmögliche und kohärente Umsetzung des Dekrets in die Wege zu leiten.
Eine öffentliche Ausschreibung für die Entwicklung einer Software wurde noch nicht erstellt. Der ÖWOB hat am 6. September – also vor genau einer Woche – beantragt, dass eine Beratung in Bezug auf die Entwicklung einer neuen Software finanziert wird. Die vorliegende Finanzierungsanfrage bezieht sich also nicht auf die Entwicklung der Software selbst, sondern eine Beratung hinsichtlich der anzuschaffenden Software.
Da die Software durch die ÖWOB angeschafft wird, muss die ÖWOB die Ausschreibung vor-nehmen. Die ÖWOB hat uns mitgeteilt, dass er zur Ausarbeitung des Lastenheftes die besagte Beratung benötigt. Der ÖWOB ist für die Inanspruchnahme einer Beratung und die Anschaffung einer Software aber prinzipiell nicht vom Einverständnis oder der Freigabe von Mitteln seitens der Regierung abhängig. Eine Finanzierung könnte ebenso aus Eigenmitteln getätigt werden.
Die ÖWOB arbeitet augenblicklich mit einer gut funktionierenden Software. Mit dem Anbieter der aktuell angewandten Software hat die ÖWOB einen Exit-Plan von drei Jahren vereinbart, da sie nicht anpassbar ist auf die Begebenheiten der DG.
Sie sehen, alle Beteiligten bemühen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten um die Verbesserung des öffentlichen Wohnungsbaus.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.