Mündliche Frage von Frau Mechtilde Neuens an Ministerin Klinkenberg
Zu Langzeitkranken
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses IV vom 06.11.2024
„Zahl der Langzeitkranken steigt weiter an“ titelt das GrenzEcho in seiner Ausgabe vom 26. Oktober 2024 und geht auf eine entsprechende Mitteilung des Arbeitsamtes ein.
In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der Langzeitkranken in der DG von 1.420 auf 2.710 fast verdoppelt. Laut Arbeitsamt liegt diese Steigerung von 91 % über dem nationalen Durchschnitt von 81 %. Ostbelgien fällt hier auf mit einer schlechteren Quote auf als der Rest des Landes. Das ist an sich ungewöhnlich angesichts der Arbeitsmarktdaten. Besonders auffällig ist, dass sich der Anstieg seit 2016 weiter beschleunigt hat. Laut LIKIV-Daten sind in Ostbelgien im Jahr 2022 etwa 6,6 % der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter von 25 bis 65 Jahren als langzeitkrank gemeldet, während der nationale Durchschnitt bei 8,3 % liegt.
Vor allem bei Frauen liegt ein dramatischer Anstieg vor. Seit 2010 stieg die Zahl der Langzeitkranken um 127 % an. Das ist enorm!
Diese Zahlen sind angesichts des Fachkräftemangels besorgniserregend! Wie in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten erwähnt, setzt sich die Regierung mit zahlreichen Initiativen dafür ein, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Bei Erwähnungen darf es allerdings nicht bleiben.
Wir brauchen Taten und Taten sind an dieser Stelle gefragt, wenn es um die dramatische Zahl an Langzeitkranken geht.
Ich stelle heute diese Frage bewusst an Sie als Gesundheitsministerin und gehe davon aus, dass Sie dieses Thema gemeinsam mit dem Beschäftigungsminister anpacken.
Mir geht es weniger um die Maßnahmen der Krankenkasse bei der Reintegration der Langzeitkranken, sondern um den Beitrag, den die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft leisten wird.
Daher meine heutigen Fragen:
- Was unternimmt die DG-Regierung, sei es Sie als Gesundheitsministerin und Ministerin für Sozialökonomie oder in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsminister, um die Zahl an Langzeitkranken zu senken?
- Welche konkreten DG-Projekte können Sie über allgemeine Dienstleistungen hinaus nennen, um die Betroffenen mit mentalen Problemen aus dieser Situation herauszuholen?
- Welche finanziellen Mittel sieht die DG vor, um neue Initiativen zu unterstützen?
Einschalten! Mechtildes Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss IV
Antwort der Ministerin
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit für die Langzeitkranken – wie die für die Invalidität und die Arbeitsmedizin – weiterhin beim Föderalstaat liegt. Dennoch bemühen wir uns auch in Ostbelgien, im Rahmen unserer Zuständigkeiten dem Trend der Zunahme von Langzeitkranken entgegenzuwirken.
Wie bereits in der Frage erklärt, ist in der DG nicht nur der Gesundheits- und Sozialsektor, sondern auch der Beschäftigungssektor in dieser Thematik gefordert. Aufgrund der föderalen Zuständigkeit hat die INAMI mit allen Gemeinschaften und somit auch mit der DG eine Vereinbarung über Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Langzeitkranken abgeschlossen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Gemeinschaften vor Ort über das entsprechende Know-how verfügen. Im Auftrag der Regierung hat das ADG im Januar 2024 eine entsprechende Vereinbarung mit dem LIKIV unterzeichnet, um zusätzliche personelle Ressourcen für diese spezifische Zielgruppe zu finanzieren. Ursprünglich war im Rahmen dieser Bezu-schussung die Begleitung von 25 Personen vorgesehen. Mittlerweile begleitet das ADG be-reits 45 Personen. Aufgrund der Überschreitung der vereinbarten Begleitungen erhält das ADG nun eine „Pro-Kopf-Pauschale“. Parallel zu dieser Vereinbarung kommt nun das Dekret zur bedarfsgerechten Arbeitsvermittlung zur Anwendung, das gezielt auf die Bedürfnisse der Arbeitssuchenden eingeht. Mit diesen beiden Instrumenten sowie den spezifischen Beschäf-tigungsförderungen Aktif und Aktif PLUS soll die oben genannte Zielgruppe möglichst gut in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. Im Rahmen des Arbeitsvermittlungsdekrets können neben den Arbeitsvermittlungsdiensten wie dem ADG und den 9 ÖSHZ der DG auch die psychiatrischen Dienste Personen in den Parcours vermitteln.
Im Rahmen der AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung gibt es verschiedene Ziel-gruppen, die eine Dauer der Eintragung als nichtbeschäftigter Arbeitsuchender beim Arbeits-amt vorweisen müssen. Diese Förderung gilt u.a. für Langzeitarbeitslose, die seit 12 Mona-ten beim ADG als nicht beschäftigte Arbeitssuchende gemeldet sind. Die Zeit, in der die Person krankgeschrieben ist, wird der 12-Monats-Frist gleichgestellt. Daraus ist ersichtlich, dass die Beschäftigungsförderung AktiF und AktiF PLUS grundsätzlich auch Langzeiterkrankten offensteht und als Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt genutzt werden kann.
Neben der oben erwähnten Vereinbarung mit dem INAMI kann ich folgende Projekte nennen, die über die allgemeinen Dienstleistungen und die Eingliederungsangebote der Sozialwirtschaft hinausgehen, um Menschen mit psychischen Problemen zu helfen, aus dieser Situation herauszukommen:
- Das Haus Vitus hat einen Projektantrag zur Einrichtung einer psychiatrischen Tagesstätte gestellt. Der Antrag wird derzeit geprüft. Dies ist sicherlich nicht mit einer Wiedereingliede-rung in den ersten Arbeitsmarkt gleichzusetzen, kann aber ein Weg dorthin sein.
- Darüber hinaus wird mit dem Föderalstaat weiter an einer integrierten Versorgung gear-beitet. Künftige Zielgruppe sind Menschen mit komplexen Gesundheitsproblemen und chro-nischen Erkrankungen, wozu auch die psychische Gesundheit gehört. In 2025 sollen in die-sem Zusammenhang weitere Maßnahmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft entwi-ckelt werden – selbstverständlich gemeinsam mit dem Sektor.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.