Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Minister Franssen
Zu den Schülerlaptops in den Sekundarschulen
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses III vom 07.11.2024
In den letzten 4 Jahren wurden alle Sekundarschüler mit einem Schülerlaptop ausgestattet. Insgesamt wurden in etwa 4600 Geräte verteilt. Im Paket sind der Service, Verssicherung, Garantie und die Wartung einbegriffen.
Nach drei Jahren sollen die Schüler neue Geräte erhalten. Immer wieder erfährt man, dass Schüler ihre Laptops nicht mehr finden, oder zahlreiche Geräte schon sehr früh beschädigt wurden.
Des Weiteren konnte der zuständige Ausschuss vor kurzem in Erfahrung bringen, dass die Geräte noch wenig zum Einsatz kommen. Im Zuge der Sparmaßnahmen, welche auch das Unterrichtswesen enorm betreffen, wäre es sinnvoll, die Geräte erst nach 5 bis 6 Jahren auszutauschen.
Hierzu meine Fragen an Sie Herr Minister:
- Wieviel Geräte wurden bisher aufgrund von Beschädigung und Verlust bereits ersetzt?
- Wäre es für Sie denkbar die Geräte erst nach 5-6 Jahren auszutauschen und somit einen Beitrag zu den Sparmaßnahmen zu leisten?
Einschalten! Kirstens Frage in der öffentlichen Sitzung von Ausschuss III
Antwort des Ministers
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Neycken-Bartholemy,
ersetzt werden in der Tat nur verlorene oder gestohlene Geräte. Von den etwa 5.250 im Umlauf befindlichen Schülergeräten wurden bisher lediglich 4 verloren und 6 gestohlen, diese wurden allesamt ersetzt.
Beschädigte Geräte werden grundsätzlich repariert. Bislang gab es 500 Vorfälle, die an den Service Desk gemeldet wurden. Davon konnten 426 Geräte repariert werden. Bei 29% (124) der Reparaturen griff die Garantie. Die übrigen 71% (302) betrafen hauptsächlich gebrochene Bildschirme und wurden im Rahmen des Servicevertrages zum Pauschalpreis von 39€ durchgeführt. Diese Kosten trugen die Erziehungsberechtigten.
Mir ist es wichtig, dass wir effizient, wirksam und sinnvoll mit unseren finanziellen Mitteln umgehen. Deswegen habe ich bereits den Grundsatzbeschluss getroffen, dass wir nicht bei dem Austausch der Lehrer- und Schülerlaptops alle drei Jahre bleiben. Bei der Entscheidung, ob wir künftig alle vier, fünf oder sogar sechs Jahre den Laptop austauschen, ist der Service-Dienstleistungsvertrag mit dem Lieferanten von zentraler Bedeutung. Wir stehen daher gerade in Kontakt zu dem Lieferanten, um die Ausweitung des Service-Dienstleistungsvertrag auf fünf oder sechs Jahre auszuweiten und auch die Organisation als solche bei der Vergabe der Laptops anzupassen und zu regeln. Der Grundsatzbeschluss, den sie vorschlagen, ist also bereits getroffen.