Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Ministerpräsident Paasch
Zum aktuellen Stand der diversen Verhandlungen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Provinz Lüttich
Regierungskontrollsitzung des Ausschusses I vom 07.09.2026
Bekanntlich ist die Übertragung der Provinzzuständigkeiten an die Deutschsprachige Gemeinschaft seit geraumer Zeit eines unserer wesentlichen politischen Ziele. Dies gilt quasi als allgemeiner Konsens, auch wenn die einzelnen Fraktionen unseres Hauses in diesem Zusammenhang naturgemäß unterschiedliche Schwerpunkte und Akzente setzen. Teil dieses Konsenses wurde in der Zwischenzeit auch eine mögliche Vorgehensweise, die in besagtem Übertragungsfall die Ausübung der betreffenden Zuständigkeiten durch die bestehenden Organe der DG bei gleichzeitiger Abschaffung der Institution Provinz auf Ebene der DG vorsieht.
Da die Übernahme der Provinzzuständigkeiten bisher noch nicht stattgefunden hat und dem Vernehmen nach auch nicht unmittelbar bevorsteht, gehört der Fortbestand des aktuellen
Kooperationsabkommens zwischen der DG und der Provinz Lüttich bzw. dessen inhaltliche Weiterentwicklung zu den realistischen Perspektiven. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass bei gleich welchem Szenario immer auch die Klärung der vielfältigen finanziellen Aspekte eine gewichtige Rolle spielt.
Dazu lauten meine Fragen:
- Wie weit sind im oben beschriebenen Rahmen die aktuellen Verhandlungen fortgeschritten?
- Welche inhaltlichen Anpassungen strebt die Regierung der DG zum jetzigen Zeitpunkt jeweils im Vergleich zu den bestehenden Übereinkommen an?
- Wie ist es in diesem Zusammenhang um die vielfach geforderte verbesserte Finanzierung der ostbelgischen Hilfeleistungszone bestellt?
Antwort des Ministers:
“Das Abkommen mit der Provinz wird verlängert!” Die Regierung der DG verfolgt seit Jahrzehnten das Ziel, das deutsche Sprachgebiet aus dem Gebiet der Provinz Lüttich herauszulösen. Dazu soll die Ausübung der regionalen Zuständigkeit für die Provinzinstitutionen an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen werden. Konkret haben wir der Wallonischen Region vorgeschlagen, uns die Zuständigkeiten für die Zusammensetzung, die Organisation,
die Zuständigkeit und die Arbeitsweise der Provinzialinstitutionen zu übertragen. Hinzu kommen die Wahl der Provinzialorgane, die allgemeine Finanzierung der Provinzen, die Finanzierung
der von den Provinzen wahrzunehmenden Aufgaben sowie die Verwaltungsaufsicht über die Provinzen. Nach einer solchen Übertragung wäre es rechtlich möglich, Provinzialrat und Provinzkollegium im deutschen Sprachgebiet abzuschaffen, ohne eine neue Provinzinstitution zu schaffen. Und genau das ist unser politisches Ziel.
Wir wollen die Provinz Lüttich im deutschen Sprachgebiet nicht durch eine neue, eigene Provinz ersetzen. Wir wollen keine zusätzliche politische Ebene schaffen. Entscheidend ist dabei eine Klarstellung: Mit der Übertragung der Zuständigkeit „Provinz“ übernehmen wir nicht automatisch alle Aufgaben, die heute von der Provinz Lüttich wahrgenommen werden.
Regionale Zuständigkeiten, die bisher nicht an die DG übertragen wurden, bleiben bei der Wallonischen Region. Das gilt beispielsweise für Wasser, Wirtschaft oder Landwirtschaft.
Föderale Zuständigkeiten wiederum bleiben beim Föderalstaat. Das gilt beispielsweise für Sicherheit oder Polizei.
Die DG und die Wallonische Region können föderale Zuständigkeiten ohnehin nicht untereinander übertragen. Dort, wo die Provinz heute eine Aufgabe im Auftrag der Wallonischen
Region wahrnimmt, muss deshalb geklärt werden, wer diese Aufgabe nach der Provinzfreiheit übernimmt. Genau deshalb haben wir die Wallonische Region um eine vollständige Übersicht dieser Aufgaben gebeten. Eine solche Bestandsaufnahme ist notwendig, damit vor einer Übertragung klar ist, wer anschließend welche Aufgabe wahrnimmt.
Beim Gouverneur ist die Lage einfacher. Seine Aufgaben sind nicht Gegenstand der Übertragung. Der Gouverneur übt deshalb weiterhin die Aufgaben aus, die ihm vom Föderalstaat
oder von der Wallonischen Region im deutschen Sprachgebiet übertragen werden. Das gilt insbesondere für das Krisenmanagement. Hier ändert sich durch die Provinzfreiheit nichts. Die Zusammenarbeit im Krisenfall bleibt auch nach einer Übertragung der Zuständigkeit „Provinz“ eine föderale Angelegenheit. Es ändert sich also nichts, es sei denn, der Föderalstaat entscheidet, etwas zu ändern. Das ist gerade vor dem Hintergrund unserer jüngsten Erfahrungen beim Brand im Hohen Venn eine wichtige Klarstellung.
Die Zusammenarbeit zwischen den neun Gemeinden, den Nachbargemeinden, dem Gouverneur und den zuständigen Diensten bleibt bestehen. Wir schaffen durch die Provinzfreiheit kein Vakuum im Krisenmanagement. Auch nach einer Übertragung der Provinzbefugnisse wird es deshalb einen Gouverneur geben, der die entsprechenden föderalen Aufgaben im
deutschen Sprachgebiet wahrnimmt.
Damit komme ich zum Stand der politischen Verhandlungen, über den der zuständige wallonische Ministerkollege Desquennes und ich das Parlament gemeinsam in einer gemeinsamen Ausschusssitzung kurz vor der Sommerpause bereits informiert haben. In der Sommerpause hat sich daran nicht geändert. Die Grundsatzerklärung, auf die wir uns am 3. Juli 2025 mit der Wallonischen Regierung verständigt haben, bleibt die Grundlage unseres Vorgehens. Dabei ist ein politischer Punkt wichtig: Die Forderung nach einer Sonderlösung für das deutsche Sprachgebiet ist nicht nur eine Forderung der Regierung der Deutschsprachigen
Gemeinschaft. Im Rahmen der von der Wallonischen Region durchgeführten Konsultation haben sich auch die neun deutschsprachigen Gemeinden positioniert. Im Februar 2026
wurden in den neun Gemeinden gleichlautende Stellungnahmen verabschiedet.
Die Stoßrichtung ist eindeutig: Auch die Gemeinden wollen keine neue suprakommunale Zwischenebene im deutschen Sprachgebiet. Sie unterstützen den Weg, die Provinzzuständigkeiten
an die Deutschsprachige Gemeinschaft zu übertragen und auf zusätzliche suprakommunale Strukturen zu verzichten. Das ist politisch bedeutsam. Regierung und Gemeinden verfolgen in dieser Frage dieselbe Grundrichtung: Wir brauchen im deutschen Sprachgebiet keine zusätzliche politische Ebene zwischen unseren Gemeinden und der Gemeinschaft.
Gleichzeitig arbeitet die Wallonische Region an ihrer allgemeinen Provinzreform. Die Ergebnisse der angekündigten Befragung der fünf Provinzialräte und der kommunalen Akteure liegen unserer Regierung derzeit nicht vor. Mit Ausnahme der bereits erwähnten gemeinsamen Stellungnahme der deutschsprachigen Gemeinden natürlich. Das ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Zielsetzung. Die Sonderlösung für das deutsche Sprachgebiet bleibt
auf dem Tisch. Bis die Übertragung der Provinzzuständigkeiten umgesetzt werden kann, müssen wir selbstverständlich die praktische Zusammenarbeit mit der Provinz Lüttich absichern.
Deshalb haben sich die Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft und das Provinzkollegium Ende August darauf verständigt, das bestehende Kooperationsabkommen erneut
für mindestens ein Jahr zu verlängern. Die formellen Beschlüsse der zuständigen Gremien sollen im Herbst erfolgen. Das ist eine wichtige Nachricht für zahlreiche Vereine und Organisationen. Ihre Finanzierung bleibt gewährleistet. Das gilt auch für die bestehende
Finanzierung der Hilfeleistungszone. Auf die weitergehende Frage zur Finanzierung der Hilfeleistungszone werde ich bei der dazu eigens hinterlegten Frage eingehen.
Lassen Sie mich zum Schluss den Kern noch einmal zusammenfassen. Wir wollen die Provinzinstitution im deutschen Sprachgebiet abschaffen. Wir übernehmen deshalb aber nicht
automatisch alle Aufgaben, die die Provinz heute wahrnimmt. Regional bleibt regional, solange die entsprechende Zuständigkeit nicht ausdrücklich an uns übertragen wird. Föderal bleibt föderal. Beim Gouverneur und beim Krisenmanagement ändert sich durch die angestrebte Übertragung nichts. Unser Ziel ist eine einfachere institutionelle Struktur. Aber einfacher darf niemals bedeuten, dass anschließend unklar ist, wer für eine öffentliche Aufgabe zuständig ist. Deshalb wollen wir in den Verhandlungen dafür sorgen, dass für jede Aufgabe klar geregelt ist, wer sie künftig wahrnimmt.
