Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist im Wesentlichen für die Gemeinschaftsangelegenheiten zuständig, die sich in kulturelle Angelegenheiten, personenbezogene Angelegenheiten und Unterrichtswesen gliedern. Sie ist außerdem für die zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen in den eigenen Kompetenzen zuständig. Dies heißt, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft befugt ist, internationale Abkommen und Verträge abzuschließen.
Zu den kulturellen Kompetenzen gehören u.a.: Schutz und Veranschaulichung der…
